Sehr geehrte Frau Bader,
im August habe ich unser erstes Kind bekommen. Weil mein Mann etwas zu viel verdient, bekomme ich gar nichts. Ich selbst bin unmittelbar nach dem Mutterschutz zurück in den Beruf, d.h. offiziell in Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung (6 Stunden pro Woche in der Schule), damit verdiene ich 800 Euro netto. Dies werde ich drei Jahre so handhaben. Sollte ich in dieser Zeit noch ein Kind bekommen, wie errechnet sich dann das Elterngeld? Nach dem alten Einkommen vor dem ersten Kind (wäre der Höchstbetrag) oder nach dem Einkommen während der Elternzeit? Es handelt sich ja um eine geringfügige Beschäftigung und offiziell bin ich in Elternzeit (als Beamtin):
Danke für Ihre Auskunft!
Mitglied inaktiv - 28.12.2006, 17:07
Antwort auf:
zweites Kind
Hallo,
Mit einem Geschwisterbonus wird Frauen geholfen, die innerhalb von 36 Monaten nach der Geburt des ersten Kindes ein weiteres Kind zur Welt bringen und deswegen keine berufliche Tätigkeit aufnehmen. Sie erhalten zusätzlich zum Mindestelterngeld von 300 Euro die Hälfte der Differenz zwischen dem Mindestelterngeld und dem Elterngeld für das erste Kind. Nach dem gleichen Prinzip wird das Elterngeld für das zweite Kind aufgestockt, wenn die Mutter nach der Elternzeit für das erste Kind nur Teilzeit gearbeitet hat. Beispiel: Nach der Geburt besteht ein Anspruch auf Elterngeld von 700 Euro. Ohne Geschwisterbonus würde das Elterngeld für das zweite Kind nur um 300 Euro erhöht werden. Aufgrund der Regelung zum Geschwisterbonus (Hälfte der Differenz) beträgt das Elterngeld für das zweite Kind jedoch in diesem Fall 500 Euro.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.01.2007