Hallo Frau Bader,
wir sind in folgender Situation: mein 1. Kind ist im Okt. 2009 zur Welt gekommen und ich habe die vollen 3 Jahre Elternzeit beantragt. Nun erwarte ich innerhalb dieser 3 Jahre mein 2. Kind (voraussichtlicher Geburtstermin Mitte Dezember 2011).
Wird nun meine erste Elternzeit "abgebrochen" und startet nach dem Mutterschutz fürs zweite Kind die zweite Elternzeit? Oder beende ich rein rechtlich gesehen erst die erste Elternzeit (bis Okt. 2012) und kann dann die zweite Elternzeit anhängen (bis Dez. 2014)?
Viele Dank schon einmal...
Mitglied inaktiv - 18.08.2011, 13:10
Antwort auf:
zweites Kind in 1. Elternzeit
Hallo,
man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr.
Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt.
Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert.
Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten.
Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.08.2011