Hallo Frau Bader, Ich bekomme Elterngeld auf ein Jahr. Meine Elternzeit läuft aber länger. So werde ich nach dem ersten Jahr wieder 30 Stunden pro Woche arbeiten gehen. Meine Frage: darf ich auch neben meinem Hauptjob einen Minijob ausüben, solange die 30 Stunden pro Woche nicht überschritten werden? Vielen Dank. LG Steffi
von Steffi S. 87 am 24.02.2019, 10:37