Hallo Frau Bader,
seit Mitte Feb. ist meine Elternzeit vorbei und ich arbeite wieder in Vollzeit. Nun bin ich erneut schwanger. Ab April 2012 habe ich einen Vetrag unterschrieben, der meine Arbeitszeit auf 75% festlegt. Wenn ich nun im Laufe des Monats März ein Beschäftigungsverbot erteilt bekomme, bekomme ich dann weiter mein volles Gehalt oder nur 75% da ich den Vertrag (der ja erst ab April wirksam ist) bereits unterschrieben habe??
Ich bedanke mich für eine schnelle Antwort!!
Herzlichen Dank
Mitglied inaktiv - 23.02.2012, 19:17
Antwort auf:
Worauf bezieht sich die Summe des Gehaltes während des Beschäftigungsverbots?
Hallo,
Sie bekommen den Lohn, den Sie bekommen wprden, wenn Sie arbeiten.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.02.2012
Antwort auf:
Worauf bezieht sich die Summe des Gehaltes während des Beschäftigungsverbots?
Hallo
Normalerweise den Durchschnitt der letzten 13 Wochen davor.
Es darf eben kein finanzieller Nachteil entstehen.
Aber soweit ich weiß auch kein Vorteil, und das wäre es bei einem gültigen Vertrag über nur noch 75%, wenn Du dann 100% bekommen würdest.
Und das würde zeitlich dann auch verrechnet werden.
Rückgängig machen kann man den Vertrag nicht mehr oder ?
Wegen dem Elterngeld wären 100% auf jeden Fall besser, ist denn sicher, dass Du ein BV bekommst ?
Alles Gute für die Schwangerschaft
Mitglied inaktiv - 23.02.2012, 21:33