Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite Teilzeit in Elternzeit (3Jahre habe ich beantragt). Ich möchte nach den 3 Jahren Elternzeit Teilzeit arbeiten, so wie ich es jetzt tue. Mein Ursprungsvertrag ist aber ein Vollzeitvertrag. Macht es Sinn zu warten bis die 3 Jahr rum sind, oder würde es an meinem Kündigungsschutz bzw. Recht auf Teilzeit nichts ändern wenn ich jetzt nach einem Halbtagsvertrag fragen würde?
von Gingi81 am 29.06.2012, 12:39