Sehr geehrte Frau Bader, ich benötige nächstes Jahr einen Krippenplatz für unseren Sohn. Wir wohnen in Baden-Württemberg. Hier meine Fragen: 1.) Kann der Arbeitsbeginn einen Monat später sein als der Kitabeginn (wg Eingewöhnung )? 2.) Wieviele Arbeitsstunden pro Woche sind nötig, um einen Anspruch zu haben? Reichen 10-15 Std aus oder müssen es 20 oder mehr Stunden sein? Vielen Dank für Ihre Hilfe!
von Silke09 am 31.07.2013, 21:52