Liebe Frau Bader, ich habe meine Elternzeit um zwei Monate auf insgesamt 14 Monate verlängert, davon erhalte ich in den letzten 4 Monaten Elterngeld Plus. Gerne möchte ich gegen Ende meiner Elternzeit, also während des Elterngeld Plus-Bezugs wieder schwanger werden und werde wieder sofort ein BV erhalten. Was werde ich als BV-Entgelt erhalten, wenn ich nach der ersten Elternzeit gar nicht erst arbeiten gehe? Vor der ersten SS habe ich Vollzeit gearbeitet. Im voraus herzlichen Dank für die Antwort. Liebe Grüße
von maiba am 30.03.2016, 13:14