Wieviel Urlaub steht mir nach Elternzeit zu

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wieviel Urlaub steht mir nach Elternzeit zu

Guten Abend Ich hab mich zwar schon versucht schlau zu machen aber komme doch nicht ganz mit, nun versuchevich es mir leichter zu machen. Ich habe am 28.4.2018 meine tochter bekommen. Das bedeutet da ich 1 jahr elternzeit nehme müsste ich am 28.4.2019 wieder arbeiten. Ich hab auch schon im personalbüro angerufen umd gefragt wieviel urlaub ich für 2019 hätte. Dort wurde mir gesagt 30 Tage regulärer urlaub und 26 tage aus rest urlaub und wegen meines beschäftigungs verbots. Nun mein problem ich hab lein kita platz und meine schwester würde sie im november nehmen könn, jetzt ist batürlich die überlegung die EZ ein paar monate zu verlängern und den urlaub den ich dann hab ran zuhängen damit ich das alles so hin bekomme. Aber ich trau mich natürlich nicht das jetzt schon im personalbüro anzudprecheb erst wenn es wirklich nicht anders geht. Aber wieviel urlaub steht mir dann zu? Wenn ich ende april gehe simd es 30 tage aber was wenn ich erst im oktober wieder gehe? Es ärgert sehr da ich den kitaplatz schon reserviert hab am ersten tag direkt wo ich erfahren hab das ich svhwanger bin und bekomm wenn ich Glück hab erst 2020 ein. Lg und danke schön

von Hasimo am 24.09.2018, 01:01



Antwort auf: Wieviel Urlaub steht mir nach Elternzeit zu

Hallo, jeden Monat, den Sie nicht komplett in Elternzeit gewesen sind, haben Sie Anspruch auf Urlaub, eben ein Zwölftel. Anspruch auf Verlängerung haben sie nicht, das müssen Sie mit dem Arbeitgeber gütlich klären. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.09.2018



Antwort auf: Wieviel Urlaub steht mir nach Elternzeit zu

Dir steht für jeden Monat den du nicht komplett in EZ bist anteilig Urlaub zu. Also ja, wenn du die EZ verlängerst wird es für 2019 natürlich weniger Urlaub, weil du ja länger in EZ bist. Dein Problem dürfte vielmehr aber sein ob der AG die Zustimmung gibt zur Verlängerung der EZ. Da du weniger wie 2 Jahre mitgeteilt hast, darf er der Verlängerung nämlich widersprechen. Würde also nicht zu lange warten mit dem Gespräch, auch damit der AG besser planen kann. Warum fragst du nicht mal wegen einer TaMu nach? Besser wie gar keine Betreuung und dir steht ab dem ersten Geburtstag eine Betreuung zu. Man muss nur entsprechend Druck machen und sich selbst auch ausreichend bemüht haben. Dabei muss man aber sagen, sich nur bei 1-2 Plätzen beworben zu haben, egal wie früh, ist nicht ausreichend.

von Felica am 24.09.2018, 06:57



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