Sehr geehrte Frau Bader,, ich habe auch eine rechtliche Frage. Bin derzeit bis 1.12.08 in Elternzeit (insgesamt 1 Jahr und 1 Monat) und würde dann bei meinem alten Arbeitgeber teilzeit 2 volle Tage wieder anfangen wollen (einfacher Fahrtweg knapp 2 Stunden somit dann 16-Stunden-Woche). Der Hauptsitz ist in Süddeutschland (40-50 Mitarbeiter) und in O-DL (meine Arbeitsstelle) ist eine Art Niederlassung. In Süddeutschland wird dies von einigen Frauen so praktiziert, hier ist im Innendienst derzeit nur eine Halbtagsstelle besetzt (ich war vorher noch die zusätzliche Volltagsstelle), der Chef hier ist viel/überwiegend im Außendienst unterwegs. Wie sieht meine rechtliche Situation aus, habe ich Anspruch auf diese Regelung? Wie steht es mit Kündigungsschutz? Vielen Dank bereits vorab für eine Antwort.
Mitglied inaktiv - 09.09.2008, 21:10