Sehr geehrte Frau Bader,
auch für mich ist es mal an der Zeit, dass ich leider eine Frage habe.
Seit Oktober 2005 bin ich im Erziehungsurlaub und wollte ursprünglich 2 Jahre zu Hause bleiben. Das war mit meinem Chef auch so abgeklärt. Nun habe ich mich vor ein paar Tagen bei meinem Chef gemeldet und gefragt, ob ich nächstes Jahr nun Vollzeit oder Teilzeit arbeiten soll. Seine Antwort war: Garnicht mehr, suchen Sie sich eine neue Arbeit. Darf der das so einfach???
Mitglied inaktiv - 01.06.2006, 19:04
Antwort auf:
Wiedereinstieg ins Arbeitsleben
Hallo,
Sie haben ab dem ersten Arbeitstag Anspruch auf den alten Platz, erst dann kann der AG schriftl. kündigen (evtl. gilt das KSchG).
Wenn der Betrieb mehr als 15 AN hat haben Sie auch einen Anspruch auf TZ, wenn es betrieblich machbar ist.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.06.2006
Antwort auf:
Wiedereinstieg ins Arbeitsleben
Hallo,
mit Ende der Elternzeit besteht Anspruch auf eine Tätigkeit die dem Umfang vor Antritt der Elternzeit entspricht.
Kann oder will der Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz mehr zur Verfügung stellen, muß er schriftlich kündigen. Telefonisch so auf Zuruf geht schon mal gar nichts.
Heidi
Mitglied inaktiv - 02.06.2006, 10:23
Antwort auf:
Wiedereinstieg ins Arbeitsleben
Vielen Dank für Ihre Anwort. Sie haben mir sehr geholfen.
Mitglied inaktiv - 02.06.2006, 13:40