Wiedereinstieg bei Zeitarbeitsfirma

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wiedereinstieg bei Zeitarbeitsfirma

Guten Tag, vor der Schwangerschaft habe ich mit unbefristtetem Vertrag in einer Zeitarbeitsfirma(Filliale in Stadt X) gearbeitet. Mittlerweile sind die 3 Jahre Elternzeit fast vorbei. Inzwischen wurde die Fliliale in Stadt X geschlossen und eine andere Filiale der Zeitarbeitsfirma in Stadt Z ist jetzt für mich zuständig. 1.Ändert sich dadurch irgendetwas an meinen Rechten und Pflichten? evtl. nochmal probezeit? Vorher habe ich auch im Schichtdienst gearbeitet (früh,spät,nacht). Jetzt ist das nicht mehr möglich, weil sich das mit der KiGa-Zeit, Schichtdienst meines Mannes, Anfahrtsweg zur Arbeit usw. einfach nicht mehr vereinbaren läßt. (Es gibt z.B.keine Tagesmutti die den kleinen schon um halb 5 nehmen würde, weil wir zur Arbeit müssen. Familie, oma usw. haben wir nicht.) 2.Kann mich der AG deshelb kündigen? bin dann ja nicht mehr so flexibel einsetzbar wie früher. Wohin muss ich mich in dem Fall wenden? Wie sieht es dann mit der Krankenversicherung für mich und meinen Sohn aus? 3.Oder muss er versuchen mich bzw.meine Arbeitskraft an einen anderen Betrieb zu verleihen? Was wenn das nicht möglich ist? 4.Wie sieht es in dem Fall mit dem Recht auf Teilzeit aus und sind das immer 30 Stunden pro Woche? 5.Im Arbeitsvertrag steht als Tätigkeitsbeschreibung "Produktionshelfer". Wäre es möglich mich trotzdem z.B. in einem Büro einzusetzen? 6.Oder ist dafür ein anderer Arbeitsvertrag mit nochmaliger Probezeit nötig? Müsste ich dann evtl. auch einen befristeten Arbeitsvertrag akzeptieren, obwohl ich vorher einen unbefristteten Vertrag hatte und schon jahrelang für die Zeitarbeitsfirma gearbeitet habe? Das sind wirklich eine Menge fragen geworden. Aber ich mache mir einfach so viele Gedanken wie es jetzt ab Januar für mich weitergeht. Vielen Dank schon im voraus!!

Mitglied inaktiv - 24.09.2008, 14:44



Antwort auf: Wiedereinstieg bei Zeitarbeitsfirma

Hallo, 1. Nein 2. Nein, Sie haben doch das Problem des Ortswechsels. Es sei denn, im Vertrag steht was anderes drin 3.Je nach Vertrag 4. Es sind 15 - 30, wenn es betrieblich machbar ist u es mehr als 15 AN gibt 5. Nur wenn Sie zustimmen 6. Keine Probezeit mehr Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.09.2008



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