Sehr geehrte Frau Bader,
ich arbeite seit dem Ende meiner Elternzeit im Oktober 2019 in Teilzeit (70%). Nun bin ich mit unserem 2. Kind schwanger was im September zur Welt kommt. Mein Plan ist der Wiedereinstieg nach 14 Monaten Elternzeit wie bei meinem ersten Kind. Liege ich richtig mit meiner Einschätzung das mir nach der 2. Elternzeit ein gleichwertiges Arbeitsverhältnis (Teilzeit 70%) mit gleicher Vergütung zusteht?
Bei meinem Arbeitgeber bin dauerhaft seit 2009 beschäftigt.
Wie wirkt sich Krankengeld auf den Elterngeldanspruch aus?
von
Augustbaby2018
am 27.01.2020, 11:42
Antwort auf:
Wiedereinstellung nach Elternzeit
Hallo,
der Vertrag wurde dauerhaft geändert? Dann könenn Sie ind er EZ TZ wie vorher weiter arbeiten.
Krankengeld wirkt sich nur negativ aus, wenn die Krankheit nichts mit der Schwangerschaft zu tun hat
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.01.2020
Antwort auf:
Wiedereinstellung nach Elternzeit
Wenn der Arbeitsvertrag auf 70% dauerhaft reduziert wurde, hast du nach der 2. Elternzeit den gleichen Anspruch.
Krankengeld so eine Sache... Nur schwangerschaftsbedingt kannst die Monate ausklammern lassen.
Mitglied inaktiv - 27.01.2020, 12:04