Wie verhält es sich mit Elterngeld, wenn ich in der Elternzeit schwanger werde?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie verhält es sich mit Elterngeld, wenn ich in der Elternzeit schwanger werde?

Unsere Tochter ist nun 6 Monate alt und ich habe Elternzeit bis zum zweiten Geburtstag beantragen. Mein Mann und ich würden gern ein zweites Kind zeitnah bekommen. Wie wäre es finanziell für uns wenn ich in der Elternzeit schwanger werde oder dieses Kind noch in der Elternzeit geboren wird?! Vor meiner Schwangerschaft habe ich Vollzeit in einer Kita gearbeitet und bin sofort mit Beginn der Schwangerschaft ins Beschäftigungsverbot gekommen. Dieses fällt ja nun weg. Welche finanziellen Möglichkeiten gibt es dann für uns und wie verhält es sich mit der Elternzeit?

von Kerstin kuhnt am 31.12.2017, 17:29



Antwort auf: Wie verhält es sich mit Elterngeld, wenn ich in der Elternzeit schwanger werde?

Hallo, Entscheidend für die Berechnung sind die letzten 12 Mo. vor der Geburt. Ausgeklammert werden Monate mit MG u EG bis zum 14 LM. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.01.2018



Antwort auf: Wie verhält es sich mit Elterngeld, wenn ich in der Elternzeit schwanger werde?

Das hängt davon ab wann Kind2 kommt. Jeden Monat nach dem 1ten Geburtstag den Du kein Einkommen hast, mindert das neue EG. Völlig egal ob du da in EZ bist oder nicht. EZ hat keinerlei Einfluss auf das EG, sondern lediglich die Frage wie lange man EG bezieht. Und da gilt, längstens 12 Monate EG bzw längstens 14 Monate bei EG Plus werden beim neuen Kind ausgeklammert und durch vorherige ersetzt. heißt in eurem Fall, entweder jetzt sofort loslegen und hoffen das es schnell klappt mit der Schwangerschaft - oder mit den schwanger werden bis nach der EZ warten. Und ja, ein BV bekommst du innerhalb der EZ nicht - wozu auch. AUSSER !! Du arbeitest im rahmen den EZ in TZ, dann könntest du in dem Falle das ein BV erfolgt, dieses über die TZ-Tätigkeit bekommen. Und das TZ-Gehalt würde auch für das neue EG angerechnet werden. Solange du aber nicht arbeitest, ist es ohne Belang. Davon ab werden ab morgen die Richtlinien zum BV wohl verschärft - es ist also nicht mehr 100% sicher das du wieder ein BV bekommst. Ohne Kinderbetreuung eh nicht - denn du musst grundsätzlich arbeitsfähig sein.

Mitglied inaktiv - 31.12.2017, 19:08



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