Hallo Frau Bader , Ich habe noch eine Frage ,und zwar war ich bis zum Mutterschutz genau fünf Wochen von meiner Frauenärztin krank geschrieben . Läuft der Krankenversicherungsschutz ( gesetzlich ) trotz der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Mutterschutz normal weiter oder muss man etwas beachten ? Viele Grüße , Anna
von AnnaNatalie am 02.03.2018, 14:06