Wie hoch ist mein Elterngeld beim 2. Kind?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie hoch ist mein Elterngeld beim 2. Kind?

Mein erstes Kind geboren März 2015 aktuell bin ich bis März 2017 in Elternzeit und bekomme zurzeit kein Elterngeld da ich alles im ersten Jahr bekommen habe und das zweite Jahr selbst finanziere. Ich bin normal angestellt und kehre später in meinen Beruf zurück. Kind Nummer zwei kommt Anfang 2017 zur Welt. Wie viel Elterngeld bekomme ich? Soll ich in Mutterschutz gehen und die aktuelle Elternzeit vorzeitig beenden oder hat das Auswirkungen auf die Berechnung des Elterngeldes? Mein erstes Kind bekommt nur einen halbtagskitaplatz weil ich ja zu Hause bin. Wie sieht das im Mutterschutz aus kann man Unterstützung bekommen? Ich bin Risiko schwanger und mein Partner geht von 10-19 Uhr arbeiten dazu kommt dann noch die Fahrtzeit!!

von Susanne9876 am 17.06.2016, 12:00



Antwort auf: Wie hoch ist mein Elterngeld beim 2. Kind?

Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist. Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.06.2016



Antwort auf: Wie hoch ist mein Elterngeld beim 2. Kind?

Zum Elterngeld : alles ab April 2016 geht mit 0€ in die Berechnung. Je nachdem wann der neue Mutterschutz anfängt, wird das wohl auf den Mindestsatz hinauslaufen. Plus 75€ Geschwisteebonus bis das erste Kind 3 ist. Elternzeit sollte auf jeden Fall zum neuen Mutterschutz beendet werden dann bekommt Du volles Mutterschutzgeld. Was für Unterstützung meinst Du ? Eine Haushaltshilfe kann der FA verschreiben, dann prüft die Krankenkasse das.

von Sternenschnuppe am 17.06.2016, 12:05



Antwort auf: Wie hoch ist mein Elterngeld beim 2. Kind?

Wann beginnt denn dein Mutterschutz bzw. wann ist ET? Wenn er im Dezember beginnt, hast du von April bis November Nullrunden fürs EG, d. H. 8 Monaten 0 Euro fürs neue EG und 4 Monate alten Lohn von vor der ersten Schwangerschaft. Auf jeden Fall die EZ zum neuen Mutterschutz beenden, dann gibt's Mutterschutzgeld wie beim ersten Kind. Welche Hilfen meinst du denn? Risikoschwanger ist man mittlerweile relativ schnell. Aber ich denke, solange du nicht stationär bist oder liegen musst, gibt es keine Haushaltshilfe o.ä.

von malini am 17.06.2016, 12:11



Antwort auf: Wie hoch ist mein Elterngeld beim 2. Kind?

Genau das meinte ich. Vielen Dank für die schnelle und aufschlussreiche Antwort.

von Susanne9876 am 17.06.2016, 13:20



Antwort auf: Wie hoch ist mein Elterngeld beim 2. Kind?

Mutterschutz beginnt am 24.11.2016

von Susanne9876 am 17.06.2016, 13:23



Antwort auf: Wie hoch ist mein Elterngeld beim 2. Kind?

Dann sind es 7 Nullrunden und 5 Monate altes Gehalt. Die Summe der 5 Gehälter durch 12 ergibt die Basis für das Elterngeld.

von Sternenschnuppe am 17.06.2016, 13:29



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