Hallo,
Ich habe vor einigen Tagen einen Brief vom familiengericht bekommen das der Vater meines Kindes gemeinsames Sorgerecht beantragt hat und nun soll ich Stellung beziehen.
Ich bin dagegen.
Kurz die Situation: ich bin seit Geburt an alleinerziehend. KV wollte seit der Geburt meines Sohnes die vaterschafts Annerkennung nicht unterschreiben. Nach Monaten hin und her und mehrmaliges Schreiben vom hat er unterschrieben und später Unterhalt gezahlt. Seit der Geburt meines Sohnes hatten wir ein nicht so gutes Verhältnis zu einander da er selten bis gar nicht zu Besuch kam oder so gut wie nie angerufen hatte. Wenn er anrief oder zu Besuch kam gab es nur Streit.
Seit 4 Monaten meldet er sich überhaupt nicht mehr. Ich weiß nicht mal wo er ist. Er hat in unserem letzten Streit gesagt das er nicht mehr die Verantwortung für mein Sohn übernehmen möchte und sich auf sich konzentrieren. ( er wollte die Vaterschaftsannerkennung rückgängig machen und hat daraufhin Unterhalt stillgelegt. Nach mehrmaliges Schreiben vom Jugendamt zahlt er weiterhin.
Ich bin gegen das gemeinsame Sorgerecht. Wir reden nicht mehr miteinander sein umgangsrecht nicht er überhaupt nicht wahr. Und wir kamen seit der Geburt meines Sohnes nie auf einen Nenner. Ich bin mir sicher das in Zukunft er seine Meinung wieder ändern wird und einfach verschwinden wird.
Kann ich das einfach bei der Stellungnahme so schreiben? Ich wüsste nicht wie ich das formulieren soll. Und was da alles hingehört.
von
Carmyna
am 10.10.2018, 21:40
Antwort auf:
Wie formuliere ich den Widerspruch gegen gemeinsames Sorgerecht
Hallo,
schreiben Sie oben drüber, das Sie beantragen, den Antrag zurückzuweisen und dann Ihre Gründe. Am besten nennen Sie auch Beweismittel.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.10.2018
Antwort auf:
Wie formuliere ich den Widerspruch gegen gemeinsames Sorgerecht
Ich würde sagen, dass Du grundsätzlich die gemeinsame Elterliche Sorge begrüßt, sie aber in Eurem Falle NICHT dem Kindswohl dient
- Vater fühl sich dem Kind gegenüber nicht verantwortlich
- zahlt keinen Unterhalt,
- erkennt das Umgangsrecht des Kindes nicht an und entzieht sich diesem dauerhaft
- hat sich nur durch massive Einwirkung der Vaterschaftsanerkennung gestellt.
Kennt das Kind nicht, da er dem Kind das Recht auf Umgang verwehrt und kann daher gerade in den lebenswichtigen und -weisenden Entscheidungen keine fundierte Entscheidung treffen, da Umstände und Bedürfnisse des Kindes nicht bekannt sind.
Gemeinsame Elterliche Sorge setzt zudem eine geordnete und regelmäßige Kommunikation zwischen den Eltern voraus die nicht gegeben ist (Beispiele)
Zudem zeigt er dass er die verschiedenen Ebenen einer Beziehung nicht trennen kann und wenn er meint dass er nicht merh "Vater" sein will, dies auch einfach mal so den Unterhalt betrifft. Er also rechtliche Grundlagen nicht einschätzen kann aufgrund derer Entscheidungen zum Wohle des Kindes getroffen werden (müssen).
Bei Unklarheiten möchte das Gericht den KV doch einmal bitte befragen ob er z. B.
.- den Kinderarzt benennen kann
- Vorlieben seines Kindes benennen kann (oder auch nur aktuelle Kleider oder Schuhgröße
- Allergien und Ernährungsvorlieben kennt
- welcher Förderbedarf aktuell besteht
- ob das Kind bereits trocken ist
etc.
Hilft das?
BTW:
Ich würde JETZT noch schnell ein Konto für das Kind eröffnen und ggf. auch Pass und Perso.
Selbst wenn dann das GSR kommt, kann es dir wurscht sein. Denn wenn er bei Unterschriften nicht reagiert gehst Du halt sofort zum gericht und bittest um Ersetzung.
Gruss
D
von
desireekk
am 11.10.2018, 00:06