Hallo, mein Sohn ist am 05.04.2014 geboren. Bis zum 04.10.2015 befinde ich mich geplant noch in Elternzeit. Bis zum ersten Geburtstag meines Sohnes, habe ich Elterngeld erhalten. Danach bis einschließlich August erhalte ich nur noch das Betreuungsgeld. Mein Partner hat die zwei Vätermonate parallel zu mit mir im ersten Lebensjahres unseres Sohnes genommen. Vor der Geburt meines Sohnes habe ich in Vollzeit 40 Std.gearbeitet, diese waren allerdings bis zum.30.06.2014 befristet, danach gilt ein Arbeitsvertrag mit unbefristeten 20 Std. Nun bin ich mit dem zweiten Kind schwanger, welches voraussichtlich im Februar 2016 geboren wird. Ich weiß nun nicht, wie das mit dem Geld nun weitergeht. Berechnet sich das Elterngeld dann anhand der 20 Std.Oder wäre es besser die paar Monate nicht wieder in den Beruf einzutreten also entweder die Elternzeit verlängern oder im Falle ein Beschäftigungsverbot vorzuweisen. Falls ich im Beschäftigungsverbot wäre zum Wiedereintritt im Oktober, würde sich dann das Elterngeld auch an diesen Monaten mit berechnen oder sind bei der Elternzeitberechnung Beschäftigungsverbotszeiten ausgeschlossen.
von Caro1234 am 08.07.2015, 12:12