hallo meine frage ich habe heute meinen arbeitsver. zugeschickt bek. um zu unterschreiben.1 frage:wie soll ich das verstehen?bestimmte zeit zum 31.12.2003ohne das es einer kündigung duch den arbeitgeber bedarft. habe ich 2004 keine stelle mehr???
2frage probezeit:beträgt 6mon. während der probe zeit kann das arbeitsverhältnis beide seiten gekündigt werden mit einer frist von1 mon..
ich lese nicht das man einen neuen vertrag schlissen wenn die probezeit rum ist also wird der vertrag weiterlaufen..?
ich mochte ab mai anfangen schwanger zu werden also kann die arbeit mich doch so oder so nicht kündigen oder???
danke
Mitglied inaktiv - 05.12.2002, 12:50
Antwort auf:
wichtig arbeitsvertrag
Hi,
kenn mich zwar nicht so toll aus, aber der wortlaut "bestimmte zeit zum 31.12.2003ohne das es einer kündigung duch den arbeitgeber bedarft" bedeutet, das dies ein Befristeter Vertrag ist, der zum 31.12.2002 ausläuft und der Arbeitgeber keine Kündigung schreiben muss.
Das nach einer Probzeit ein neuer Arbeitsvertrag erstellt wird ist eigntlich unüblich. Der jetzige Vertrag ist für ein Jahr gültig.
Wenn du also im Mai Schwanger bist/wirst endet der Vertrag ganz ohne Kündigungspflicht vom Arbeitgeber zum 31.12.2003. Das Muterschutzgesetzt greift hier nicht, da der Vertrag ja befristet ist. Solltest du allerdings schon im Januar/Februar Schwanger werden würde das Mutterschutzgesetzt dir etwas mehr Mutterschaftsgeld in den 6 Wochen vor der Geburt beschehren. Da immer der letzte Netto-Lohn zur Berechnung des Mutterschaftsgeldes herangezogen wird. Solltest du also Arbeitslos sein wenn die Geburt eintritt. Bekommst du nur das Arbeitlosengeld als Mutterschaftsgeld(6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) und nicht deinen vollen Nett-Lohn.
MfG
Thomas
Mitglied inaktiv - 05.12.2002, 13:09