Weniger Gehalt nach Rückkehr aus Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Weniger Gehalt nach Rückkehr aus Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, In zwei Wochen endet meine Elternzeit. Vor der Elternzeit war ich stellvertretende Teamleiterin. Kurz vor meinem Wiedereinstieg teilte man mir mit, dass es meine Stelle nicht mehr gibt und ich als Sachbearbeiter in derselben Abteilung arbeiten soll. Eine vergleichbare Position hat man mir nicht angeboten. Nun möchte mein Chef mein Gehalt entsprechend auf Sachbearbeiter Gehalt reduzieren. Muss ich das tatsächlich so hinnehmen? Danke vorab!

von meckilein87 am 04.02.2020, 16:57



Antwort auf: Weniger Gehalt nach Rückkehr aus Elternzeit

Hallo, nein, das Gehalt darf er nicht runterkürzen. Bzgl. der Tätigkeit kommt es darauf an, was im Vertrag steht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.02.2020



Antwort auf: Weniger Gehalt nach Rückkehr aus Elternzeit

Ich wollte noch hinzufügen, dass ich Teilzeit in Elternzeit arbeite. Meine 2-jährige Elternzeit endet erst im September.

von meckilein87 am 04.02.2020, 19:05



Antwort auf: Weniger Gehalt nach Rückkehr aus Elternzeit

Was den nun? Endet deine EZ jetzt oder erst im September? Falls jetzt, du hast einen Anspruch auf eine vergleichbare Stelle. Zu den gleichen Konditionen. Ob der AG da eine freie Stelle hat oder nicht tut nichts zur Sache. Er wusste wann du zurück kommst und hätte deshalb nur befristet die Stelle vergeben dürfen. Solltest du innerhalb der EZ in TZ arbeite , dann kann er dir auch eine andere Stelle anbieten. Aber, das Gehalt usw darf deshalb nicht geändert werden. Es darf ur angepasst werden auf die verringerte stundenanzahl und gegebenenfalls entsprechend Urlaub. Das aber natürlich nur auf die EZ befristet, sprich extra Vertrag. Darauf unbedingt achten. Ich persönlich würde aber bei einem AG der so ankommt, mir überlegen ob ich da dauerhaft glücklich werde. Und mindestens schon mal sagen das ich dann doch lieber in der EZ woanders arbeite. Kann er dir ja nicht verwehren wenn er keine Arbeitsstelle für dich hat welche deinen Qualifikationen entspricht. Achte nur darauf das du nicht kündigst, auf jeden Fall nicht den VZ Vertrag und auch an diesem keinerlei Änderung zustimmt.

von Felica am 04.02.2020, 19:31



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