Hallo fr. Bader, Mein Sohn wurde Im dezember 06 geboren. Danach hatte ich Muschu und anschließend bin ich in Erziehungsurlaub gegangen. Im kompletten jahr 06 durfte ich keinen urlaub nehmen. Nun will ich nach meinem 1 Jahr Erziehungsurlaub noch ein jahr verlängern. Wie ist das mit dem Urlaub? Ich hätte ihn gerne erst dann genommen, wenn ich auch wirklich wieder anfange. Verfällt der jetzt, wenn ich eine weitere Elternzeit nehme, oder ist er gar schon ganz verfallen, weil ich ihn nicht nach dem MUSCU genommen habe? Dankeschön Sandra
Mitglied inaktiv - 11.10.2007, 10:45