Welche betrieblichen Gründe sprechen gegen eine teilzeitbeschäftigung während ez

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Welche betrieblichen Gründe sprechen gegen eine teilzeitbeschäftigung während ez

Hallo, ich versuche alles kompakt zu schildern. Ich habe in Januar 2017 einen neuen Job angenommen, 1 Woche später habe ich von der ss erfahren. Ich arbeitete bis Mai, da ich viele Probleme hatte. Dann bv vom AG bis zum Mutterschutz. Urlaub wurde mir aus betrieblichen Gründen nicht gewährt vorm Mutterschutz. September 2017 habe ich entbunden, insgesamt 3 Jahre ez beantragt, mit dem zusatz nach 1 Jahr wieder in teilzeit arbeiten zu können / wollen (20-25 Wochenstd). Dies wurde damals schon mündlich abgelehnt. Nun habe ich fristgerecht den Antrag auf teilzeitbeschäftigung während der elternzeit gestellt. Der wurde nach 3,5 Wochen leider abgelehnt \\"aus dringenden betrieblichen Gründen\\". Auf Anrufe, Mails, Briefe, persönliche vorsprachen wurde nie reagiert! Auf meine Frage welche betrieblichen Gründe dagegen stehen, erhielt ich nie Antwort. Also habe ich Klage eingereicht. Es sollte eig am 2.1.19 los gehen, aber der Termin ist leider erst am 15.1. 19 Nun meine Frage, welche betrieblichen Gründe könnten zb vorliegen, dass er damit durch kommt, mich nicht einzustellen? Und kann ich meinen Urlaub aus 2017 (meines Wissens 22 Tage abzgl 2 Tage aus Dezember 2017) problemlos nach der elternzeit nehmen oder auszahlen lassen? Verfällt er, wenn ja wann? Ich hab keine anwaltliche vertretung. Vielen Dank schon einmal und viele Grüße, Nadine

von Naddelinchen am 21.12.2018, 13:33



Antwort auf: Welche betrieblichen Gründe sprechen gegen eine teilzeitbeschäftigung während ez

Hallo, ich gehe mal davon aus, dass Sie anwaltlich vertreten sind - dann müssen Sie sich von Ihrem Anwalt beraten lassen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.12.2018



Antwort auf: Welche betrieblichen Gründe sprechen gegen eine teilzeitbeschäftigung während ez

Den Urlaub aus der EZ kannst du nur dann auszahlen lassen, falls dein Arbeitsverhältnis endet. Solange es ruht, bleibt doch der Urlaub erhalten. Wenn die Elternzeit beendet ist, kannst du den Urlaub nehmen. Und da du nun Klage eingereicht hast, wird der Richter entscheiden, ob dringende betriebliche Gründe vorliegen oder nicht. Dann musst du eben noch ein wenig Geduld haben.

Mitglied inaktiv - 21.12.2018, 16:37



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