Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann und ich haben drei Kinder, die 9/97, 10/99 und 05/01 geboren wurden. Für alle Kinder beantragte ich 3 Jahre Erziehungsurlaub bzw. beim letzten Kind Elternzeit (Anm.: dieser Antrag erfolgte auf einem alten Vordruck, wie ich jetzt erst feststellte, noch gültig für Erz.urlaub, nicht -zeit. Kann das für mich ein Problem ergeben ?). Kind 2 und 3 wurden also im jeweiligen Erz.urlaub geboren. Nun bin ich wieder schwanger und erwarte am 22.09.2003 das 4. Kind, widerum innerhalb der Elternzeit. Gestern las ich, dass ich in diesem Fall die Elternzeit vorzeitig kündigen und die verbleibenden Monate (hier also 9 Monate) später, bis zum 8. Geburtstag, in Anspruch nehmen könnte. * Wenn ich die Elternzeit nicht kündige, verfällt dann der Rest? * Kann ich die Elternzeit kündigen zu dem Tag, an dem der neue Mutterschutz beginnen wird oder müsste ich zwischendurch noch einmal arbeiten? * Könnte ich dann die restl. 9 Monate direkt im Anschluss an die Elternzeit für Kind Nr. 4 beantragen? * Für den Fall, dass ich die Elternzeit vorzeitig kündige und es würde etwas mit dem 4. Kind schief gehen - ist der alte Anspruch dann verloren? * Muss der Arbeitgeber zustimmen/aus welchen Gründen könnte er ablehnen? Für die Beantwortung meiner zahlreichen Fragen bedanke ich mich schon jetzt ganz herzlich. Mit freundlichen Grüße Andrea
Mitglied inaktiv - 18.02.2003, 16:03