Weiterbildungskosten zurückbezahlen an AG!

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Weiterbildungskosten zurückbezahlen an AG!

Guten Tag Frau Bader! ich habe im Oktober 2008 eine Weiterbildung begonnen die im Oktober 2009 endete. Die Blockschulwochen waren 1x im viertel Jahr , insgesamt 5 Wochen in einem Jahr! Meine AG bezahlte die Witerbildung und verpflichtete mich für 3 Jahre bei Ihm zu arbeiten. Bei vorheriger Beendigung müßte ich die Kosten zurückzahlen! Ein Jahr ist seit der WB nun schon vergangen und ich trage mich mit dem gedanken den AG zu wechseln. Ich habe nun aber schon gelesen das bei einem Wochen oder Monats Weiterbildung nur bis zu 6 moante verpflichtet werden können. Nun bin ich verunsichert! Wenn ich nun kündige müßte ich den vollen Kostenbetrag zurückbezahlen oder garnicht oder nur teilweise? Vielen Dank! Tina

Mitglied inaktiv - 14.06.2010, 10:36



Antwort auf: Weiterbildungskosten zurückbezahlen an AG!

RUB!

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.06.2010



Antwort auf: Weiterbildungskosten zurückbezahlen an AG!

Hallo Hat nix mit Kindern zu tun :-) Wenn Du 3 Jahre unterschrieben hast, dann bist Du einen Vertrag eingegangen, an den Du Dich auch halten müsstest. Frage mich, ob Du nun allerdings alles, oder nur anteilig zurückzahlen müsstest. Persönlich finde ich es auch fair, denn sowas kostet den AG ja auch eine Menge.

Mitglied inaktiv - 14.06.2010, 12:37



Antwort auf: Weiterbildungskosten zurückbezahlen an AG!

Hallo! Hat doch auch etwas mit kinder zu tun da ich alleinerziehende mama bin. Die WB kosten die ich zurückzahlen müßte wäre ca.1500,- Euro und als alleinerziehend nicht sehr einfach zu entrichten. Tina

Mitglied inaktiv - 14.06.2010, 12:55



Antwort auf: Weiterbildungskosten zurückbezahlen an AG!

Ich denke Du weisst schon wie ich meine. Eine Frage nach Verkehrsrecht kann ich hier auch nicht stellen, auch wenn ich aufs Auto als Mutter angewiesen bin :-) Steht in den Hinweisen und sollte kein Angriff sein, nur sagen, dass es sein kann, dass Frau Bader da eventuell gar nicht antworten wird. Eventuell. Ich würde nochmal genau schauen, was Du da unterschrieben hast, vielleicht steht ja auch etwas von Staffelung drin. Solltest Du das Geld nicht gleich aufbringen können, dann werden sie sich sicherlich auch auf Raten einlassen. Wenn der neue Job das hergibt, dann würde ich es fast riskieren, denn nach einer Zeit zahlt es sich dann ja aus. Viel Glück

Mitglied inaktiv - 14.06.2010, 13:00



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