Hallo Frau Bader, ich bin zur Zeit vollzeit tätig, mein Mann ist, geplant bis 2.10.03 ( 3. Geburtstag des Kindes ) im Erziehungsurlaub. Nun hat sich leider herausgestellt, daß das die falsche Entscheidung war. Mein Mann möchte wieder arbeiten gehen; sein derzeitiger AG wird ihn nicht vorzeitig wieder einstellen ( zu wenig Arbeit), daher bemüht er sich um einen anderen Arbeitsplatz. Ich war nun immer der Meinung, daß ich kündigen müßte, sollte mein MAnn eine neue Stelle bekommen. Nun sagte aber die Personalchefin der Firma, bei der er sich beworben hat, daß ein nochmaliger Wechesl nach dem Gesetz durchaus möglich sei. Ist dem tatsächlich so ? Danke und viele Grüße
Mitglied inaktiv - 29.05.2002, 07:21