Was nun tun? Schwanger in Elternzeit....

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Was nun tun? Schwanger in Elternzeit....

Guten Abend, Ich bitte Sie um Rat bei folgenden Sachverhalt : Ich bin momentan in Elternzeit, mein Elterngeld läuft jetzt aus und ich bin frisch erneut schwanger. Eigentlich wollte ich wieder im zweiten elternzeit Jahr teilzeit arbeiten, aber mein Chef sagt er hat keine Verwendung mehr für mich. In der ersten Schwangerschaft erhielt ich ein Beschäftigungsverbot.... Nun mein Anliegen... Ist es möglich die Elternzeit zu unterbrechen ohne die Erlaubnis des Chefs? Ist es sinnvoll im Anschluss direkt wieder ein Beschäftigungsverbot anzustreben? Oder sollte ich vorher noch versuchen zu arbeiten? Wenn ja wie lange? Ich habe richtig Panik vor meinem Chef und weiß nicht weiter denn wir brauchen das Geld dringend. Danke im voraus

Mitglied inaktiv - 14.07.2015, 02:35



Antwort auf: Was nun tun? Schwanger in Elternzeit....

Hallo, Sie haben doch verschiedene Probleme. 1. Einen Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit haben Sie, wenn der Betrieb mindestens 15 Arbeitnehmer und Auszubildende hat und keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen. 2. Nur wenn Sie einen Anspruch auf Teilzeit haben, spielt das Beschäftigungsverbot eine Rolle. Denn dann bekommen Sie das, was Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden. 3. Die Elternzeit selbstständig beendigen können Sie nicht und in der Elternzeit haben sie auch keinen Anspruch auf Lohn unabhängig davon, ob der Arzt ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen hat. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.07.2015



Antwort auf: Was nun tun? Schwanger in Elternzeit....

In Elternzeit gibt es kein BV, musst ja nicht arbeiten. Wenn Du Kinderbetreuung hast, und der Arbeitgeber Dir schriftlich gibt, dass er Dich betrieblich derzeit nicht einsetzen kann, dann kannst Du ALG1 in Elternzeit beantragen. Dann musst Du dem Markt aber auch zur Verdügung stehen. Und dann die Elternzeit zum Beginn des Mutterschutzes beenden. Elternzeit beenden um ein BV anzugeben ist Betrug.

von Sternenschnuppe am 14.07.2015, 07:51



Antwort auf: Was nun tun? Schwanger in Elternzeit....

Elternzeit unterbrechen ist nicht. Aber es gibt mehrere Optionen: 1. Dein Ag bescheinigt dir das er keine geeignete TZ-Stelle hat (einfach so weil er nicht mag, geht aber nicht). Dann kannst du anteilig, sofern du eine Kinderbetreuung nachweisen kannst, Arbeitslosengeld1 beantragen. Egal ob schwanger oder nicht. Allerdings werden die Monate mit 0 € in die Berechnung des neuen Elterngeldes eingehen, außer du findest doch einen Ag der dich einstellt. 2. Option, dein AG gibt dir ein BV ab dem Zeitpunkt wo du bei ihm Teilzeit angemeldet hattest. Das wirst du ja wohl zu Beginn der Elternzeit ihm schon wo mitgeteilt haben. Weil, wenn von Anfang an klar war, du willst Teilzeit innerhalb der Elternzeit arbeiten, dann steht dir bei einem BV der entsprechende Verdienst zu. Du beendest dann ja nicht vorzeitig die Elternzeit. Er bekommt das Geld entsprechend wieder, dürfte ihm also evtl dann auch recht sein. Kündigen kann er dich so oder so nicht. Da bist du erst einmal abgesichert. Was will er also machen? Allerdings solltest du dir einen Plan überlegen, was du vorhast nach der Geburt des 2ten Kindes. Den das Elterngeld läuft ja nicht Ewigkeiten. Und das für Kind2 wird schon geringer ausfallen als das für Kind1. Und langfristig wirst du bei dem Job wohl keinen Fuß mehr fassen können. Mit 2 Kleinkindern ist Frau auch selten der Traum-Arbeitnehmer.

Mitglied inaktiv - 14.07.2015, 17:43



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Teilzeit in Elternzeit-Tarifvertrag

Hallo Frau Bader, während meinem Beschäftigungsverbot hat sich mein Arbeitgeber gewechselt. Da die Praxis an ein MVZ verkauft wurde. Dieser hat alles so übernommen wie es war.  Nun bin ich während meiner Elternzeit für 15 Stunden Teilzeit am arbeiten. Ich habe erfahren, das alle meine Kolleginnen die neu dazu gekommen sind (meine alten Kollegi...


Elterngeld bei Schwangerschaft in Elternzeit

Liebe Frau Bader,  mein Sohn wurde im März 2022 geboren. Seit April 2023 gehe ich in Elternzeit Teilzeit arbeiten. Jetzt bin ich zum zweiten Mal schwanger. Im Juli soll das Kind kommen. Bis zum Mutterschutz bin ich in Elternzeit. Worauf bezieht sich die Berechnung des Elterngeldes? Ich habe gelesen, dass das Vollzeitgehalt vor der Elternzeit au...


Kurzarbeit (eventuell Teilzeit in Elternzeit) und Elterngeld Plus

Sehr geehrtes Frau RA Bader,  Liebes Community, ich entbinde in ca. 3 Wochen und mein Ehemann würde gern Teilzeit (eventuell in Elternzeit) machen und dabei Elterngeld plus beziehen.  Derzeit arbeitet er Vollzeit (40h - 2200 Euro brutto). Nun wurde bei ihm ab dem 1. März 2024 bis Ende des Jahres 50% Kurzarbeitzeit angeordnet (ca. 1100 Euro ...


Mutterschutz/Elternzeit zweites Kind (aktuell mit Kind 1 in Elternzeit)

Hallo Frau Bader,   ich bin aktuell ganz frisch mit dem 2. Kind schwanger, der ET ist Ende Oktober und der Mutterschutz würde demzufolge Mitte September beginnen.   Mein erstes Kind wird Ende August zwei Jahre alt und bis dahin habe ich Elternzeit beantragt. Es stand für mich allerdings sehr schnell fest, dass ich 3 Jahre zuhause bl...


Arbeitszeiten Teilzeit in Elternzeit

Liebe Frau Bader, Ich habe mit Beginn des 16. Lebensmonats meines Kindes begonnen für 30 Std. TZ in Elternzeit zu arbeiten. Elterngeld bekomme ich keins mehr (aber mein Mann). Im Familienportal des Ministeriums finde ich: Während der Elternzeit dürfen Sie bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Dabei kommt es nicht auf die einzelne Woche an, s...


Schwanger in Elternzeit

Guten Tag, mein Sohn ist geboren am 9.8.23 und Elterngeld beziehe ich für ein Jahr. Allerdings bin ich in Elternzeit bis Januar 2025. mein Mann und ich möchten jetzt noch ein Kind bekommen. Wie verrechnet sich das Elterngeld wenn ich dieses Jahr noch entbinde sprich November oder Dezember ? Könnten Sie mir das beantworten. 


Teilzeit in Elternzeit, während Partner Elternzeit + Elterngeld bezieht

Guten Tag Frau Bader,   Mein Baby hat E.T. mitte Juli 2024. Nun möchte ich 7 Monate in Elternzeit gehen, dann 7 Monate mein Mann. Davon werden wir einen Monat gemeinsam machen.  1)Zählen die Elternzeitmonate vom 1.-31. Oder Tag der Geburt auf den Folgemonat?   Dann möchte ich nach meinen 7 Monaten Teilzeit in Elternzeit machen, f...


Kann ich die Arbeitszeiten bei Teilzeit in Elternzeit reduzieren?

Hallo,  ich arbeite seit 01.01. als Teilzeit in Elternzeit in einer Zahnarztpraxis. (Die Elternzeit geht noch bis zum 23.10.) Mein Arbeitgeber hatte mir einen Arbeitszeit bis 12:30 Uhr vorgeschlagen. Jetzt hat sich aber nach den ersten paar Wochen herausgestellt, dass ich die Arbeitszeit nur bis maximal 12:15 Uhr leisten kann, um meinen S...


Ablehnung teilzeit in elternzeit 9

Guten Tag    Ich arbeite in einem großen Konzern und hatte vor Geburt meiner zwillinge mit meinem Chef abgemacht in teilzeit diesen Sommer zurück zukommen. Elternzeit geht bis Mai 26. Mein schriftlicher Antrag auf teilzeit in elternzeit mit 25h wöchentlich wurde nun betriebsbedingt abgelehnt. Ich bin mit dem BR dran. Könnte mir auch eine ...


Beschäftigungsverbot während Teilzeit in Elternzeit

Guten Tag Frau Bader,   ich habe mich bereits versucht zu informieren, finde dieses Thema allerdings sehr komplex, daher richte ich an Sie die Frage:   ich befinde mich im 3. Jahr in Elternzeit und arbeite aber bereits seit über einem Jahr in Teilzeit bei selbigen Arbeitgeber.  Die Elternzeit läuft ab März 2025 aus.    Wenn ich nu...