Guten Abend,
Ich bitte Sie um Rat bei folgenden Sachverhalt :
Ich bin momentan in Elternzeit, mein Elterngeld läuft jetzt aus und ich bin frisch erneut schwanger. Eigentlich wollte ich wieder im zweiten elternzeit Jahr teilzeit arbeiten, aber mein Chef sagt er hat keine Verwendung mehr für mich. In der ersten Schwangerschaft erhielt ich ein Beschäftigungsverbot....
Nun mein Anliegen...
Ist es möglich die Elternzeit zu unterbrechen ohne die Erlaubnis des Chefs? Ist es sinnvoll im Anschluss direkt wieder ein Beschäftigungsverbot anzustreben? Oder sollte ich vorher noch versuchen zu arbeiten? Wenn ja wie lange? Ich habe richtig Panik vor meinem Chef und weiß nicht weiter denn wir brauchen das Geld dringend.
Danke im voraus
Mitglied inaktiv - 14.07.2015, 02:35
Antwort auf:
Was nun tun? Schwanger in Elternzeit....
Hallo,
Sie haben doch verschiedene Probleme.
1. Einen Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit haben Sie, wenn der Betrieb mindestens 15 Arbeitnehmer und Auszubildende hat und keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen.
2. Nur wenn Sie einen Anspruch auf Teilzeit haben, spielt das Beschäftigungsverbot eine Rolle. Denn dann bekommen Sie das, was Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden.
3. Die Elternzeit selbstständig beendigen können Sie nicht und in der Elternzeit haben sie auch keinen Anspruch auf Lohn unabhängig davon, ob der Arzt ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen hat.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.07.2015
Antwort auf:
Was nun tun? Schwanger in Elternzeit....
In Elternzeit gibt es kein BV, musst ja nicht arbeiten.
Wenn Du Kinderbetreuung hast, und der Arbeitgeber Dir schriftlich gibt, dass er Dich betrieblich derzeit nicht einsetzen kann, dann kannst Du ALG1 in Elternzeit beantragen. Dann musst Du dem Markt aber auch zur Verdügung stehen.
Und dann die Elternzeit zum Beginn des Mutterschutzes beenden.
Elternzeit beenden um ein BV anzugeben ist Betrug.
von
Sternenschnuppe
am 14.07.2015, 07:51
Antwort auf:
Was nun tun? Schwanger in Elternzeit....
Elternzeit unterbrechen ist nicht. Aber es gibt mehrere Optionen:
1. Dein Ag bescheinigt dir das er keine geeignete TZ-Stelle hat (einfach so weil er nicht mag, geht aber nicht). Dann kannst du anteilig, sofern du eine Kinderbetreuung nachweisen kannst, Arbeitslosengeld1 beantragen. Egal ob schwanger oder nicht. Allerdings werden die Monate mit 0 € in die Berechnung des neuen Elterngeldes eingehen, außer du findest doch einen Ag der dich einstellt.
2. Option, dein AG gibt dir ein BV ab dem Zeitpunkt wo du bei ihm Teilzeit angemeldet hattest. Das wirst du ja wohl zu Beginn der Elternzeit ihm schon wo mitgeteilt haben. Weil, wenn von Anfang an klar war, du willst Teilzeit innerhalb der Elternzeit arbeiten, dann steht dir bei einem BV der entsprechende Verdienst zu. Du beendest dann ja nicht vorzeitig die Elternzeit. Er bekommt das Geld entsprechend wieder, dürfte ihm also evtl dann auch recht sein.
Kündigen kann er dich so oder so nicht. Da bist du erst einmal abgesichert. Was will er also machen? Allerdings solltest du dir einen Plan überlegen, was du vorhast nach der Geburt des 2ten Kindes. Den das Elterngeld läuft ja nicht Ewigkeiten. Und das für Kind2 wird schon geringer ausfallen als das für Kind1. Und langfristig wirst du bei dem Job wohl keinen Fuß mehr fassen können. Mit 2 Kleinkindern ist Frau auch selten der Traum-Arbeitnehmer.
Mitglied inaktiv - 14.07.2015, 17:43