Hallo Frau Bader,
ich habe ein 20 Monaten alten Sohn. Wenn der Erziehungsurlaub vorbei ist, möchte ich gerne wieder arbeiten. Jetzt habe ich erfahren, dass mein Chef mich nicht für einen Halbtagskraft haben will. Muß er mich nicht wieder einstellen? Ich würde ja gerne ganztags arbeiten, doch hier auf der Insel gibt es nur ein Kindergarten der Kinder erst ab drei nimmt und dann nur von 8-12 geöffnet hat. Ich habe gehört das man nur Recht auf seinen alten Job hat, wenn man ganztags wieder zurück will. Stimmt das? Vielen Dank für Ihre Hilfe im Vorraus.
Liebe Grüße Linda
Mitglied inaktiv - 12.11.2005, 20:38
Antwort auf:
Was nach Elternzeit?
Hallo,
AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen.
Dann müssen Sie 8 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen.
Dies ist für 15 - 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich.
Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc.
Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür.
Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen.
Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden.
Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.11.2005
Antwort auf:
Was nach Elternzeit?
So weit ich weiß stimmt das nicht. Sie haben Recht halbtags zu arbeiten, schlagen Sie Ihrem Chef doch mal vor das er auf Ihre alte Stelle zwei Halbtagsmitarbeiter anstellt, d.h Sie und noch jemanden! Aber in der Regel gehen nur wenige Arbeitgeber darauf ein! Sollte er scih weiterhin stickt weigern sie nur Teilzeit zu beschäftigen würde ich Ihnen raten sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden! Er wird sich mit Ihrem Chef in Verbindung setzten, sollte es trotzedem nicht möglcih sein Ihren Cherf zu vernunft zu bringen steht Ihnen selbstversändlcih eine Abfindung zu denn Sie sind ja bereit zu Arbeiten!
Mit freudlichem Gruß Lena
Mitglied inaktiv - 14.11.2005, 19:17