Sehr geehrte Frau Bader,
ich werde vermutlich bis Beginn Mutterschutz krank geschrieben bleiben. Nach dem Mutterschutz kehre ich nicht mehr zu diesem Arbeitgeben zurück.
Nun habe ich noch Resturlaubstage und Überstunden, die normalerweise mit Freizeit ausgeglichen werden. Was geschieht? Nach meinem Verständnis müßte ich alles ausgezahlt bekommen. Sehe ich das richtig? Kann mein AG das verweigern?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Mitglied inaktiv - 10.02.2010, 21:53
Antwort auf:
Was mit Urlaubsanspruch, wenn Krankmeldung bis Beginn Mutterschutz?
Hallo,
man kann den Urlaub nach der EZ nehmen.
Auszahlung sieht das Gesetz nicht vor, nur bei Beendigung des Vertrages
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.02.2010
Antwort auf:
Was mit Urlaubsanspruch, wenn Krankmeldung bis Beginn Mutterschutz?
Bei mir wurde das alles ausgezahlt. Am besten machst Du Dir schon einmal eine Auflistung.
VG Anne
Mitglied inaktiv - 10.02.2010, 22:22
Antwort auf:
Was mit Urlaubsanspruch, wenn Krankmeldung bis Beginn Mutterschutz?
Hallo Frau Bader,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Wie ich schon schrieb, endet mein Arbeitsverhältnis. Somit steht mir eine Auszahlung zu, oder? Gibt es eine genaue Aussage zur Berechnung?
Vielen Dank im Voraus!
Mitglied inaktiv - 11.02.2010, 10:10