also, ich bin 30 jahre alt und habe einen sohn der ist gerade anderthalb. ich habe bei meinem arbeitgeber 2 jahre erziehungsurlaub beantragt. nun war es so, dass er nicht gerade erfreut über die schwangerschaft war und jede chance nutzte mich raus zu kanten, was ihm aber nicht gelangte. nach einem jahr erziehungsurlaub habe ich mich in der lage gefühlt, wieder stundenweise zu arbeiten. ich habe meine arbeitskraft dem arbeitgeber angeboten, die er ganz klar ablehnte. nun arbeite ich stundenweise bei einem anderen arbeitgeber ganz offiziell.
nun würde ich gerne ein 2. mal schwanger werden. geschieht das noch in der zeit des erzeihungsurlaubes, was habe ich dann für rechte und pflichten (auch dem anderen AG gegenüber)?
ist ganz schön verwurschtelt, hoffe aber sie können mir trotzdem weiter helfen.
Heike Trüe
Mitglied inaktiv - 28.12.2003, 22:04
Antwort auf:
was habe ich für rechte
Hallo,
bei Ag 1 neuen EU für das 2. Kind beantragen, evtl. zwischendrin wieder arbeiten. Bei AG 2 EU beantragen oder kündigen oder weiter arbeiten, hängt auch vom Vertrag ab.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.12.2003
Antwort auf:
was habe ich für rechte
Hallo!
Ich bin auch im EzU nochmal schwanger geworden und habe den Ez dann einfach über 3 Jahre verlängert.
Hatte also insgesammt nicht 6 jahre sondern nur 5 Jahre:
Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Lohnvortzahlung, wie bein ersten EzU steht Dir nicht zu.
Gruß und guten Rutsch
Doro
Mitglied inaktiv - 29.12.2003, 13:01
Antwort auf:
was habe ich für rechte
ich habe nur noch ein halbes jahr erziehungsurlaub. d.h. dass ich wieder arbeiten muss! das gestaltet sich halt sehr schwierig, wegen den differenzen zw. AG und AN.
die verlängerung des EzU ist nicht so einfach. aber danke.
Mitglied inaktiv - 29.12.2003, 18:48
Antwort auf:
was habe ich für rechte
Heike
Mitglied inaktiv - 01.01.2004, 16:53