Warum keine Antwort auf Frage zum Anhängen der Elternzeit von Kind 1 an Kind 2?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Warum keine Antwort auf Frage zum Anhängen der Elternzeit von Kind 1 an Kind 2?

Hallo, Nach 2-maligem Fragen moechte ich gern wissen,warum ich als einzige keine kurze Antwort auf meine Frage von Ihnen bekomme? Soll ich sie anders formulieren oder ähnliches? Danke! Ich habe damals für unser 1.kind 2 Jahre elternzeit beantragt. Nach 18 Monaten haben wir ein 2. Kind bekommen und ich habe die 2.Elternzeit direkt mit Geburt begonnen. Kann ich die noch nicht beanspruchten 6 Monate (bzw. 18 Monate,das 3. Jahr war ja noch nicht beantragt) Elternzeit vom 1.kind an die des 2.Kindes anhaengen? Ist dies seitens des AG zustimmungsbeduerftig?

von sonne3 am 24.02.2012, 23:08



Antwort auf: Warum keine Antwort auf Frage zum Anhängen der Elternzeit von Kind 1 an Kind 2?

Hallo, mein Schreibtisch quilt im Moment über und ich komme kaum rum. Da kann mir schon mal eine Frage durchrutschen. Man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr. Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.02.2012



Antwort auf: Warum keine Antwort auf Frage zum Anhängen der Elternzeit von Kind 1 an Kind 2?

Wenn Sie die 1. EZ unter Hinweis auf die Geburt von Kind 2 abgebrochen haben liegt ein wichtiger Grund iSd BEEG vor. Wenn Sie zudem mitgeteilt haben, dass Sie die restlichen Monate der EZ von Kind 1 aufheben und zu einem späteren Zeitpunkt nehmen möchten muss der AG idR zustimmen, es sei denn dass betriebliche Gründe entgegen stehen. Es gibt zu den Details ein Urteil des BUndesarbeitsgerichtes, gehen Sie mal dort auf die Homepage und nutzen Sie die Suchfunktion mit dem Stichwort "Elternzeit beenden, Geburt weiteres Kind". VG

von Lina_100 am 25.02.2012, 08:44



Antwort auf: Warum keine Antwort auf Frage zum Anhängen der Elternzeit von Kind 1 an Kind 2?

Wichtig ist erstmal zu wissen, ob du schriftlich die erste Elternzeit zur Geburt von Kind 2 abgebrochen hast. Wenn nicht, dann läuft die erste Elternzeit ganz normal aus. Erst danach schließt sich die zweite Elternzeit an. (Was hat denn der AG bestätigt?) Wenn du die erste EZ abgebrochen hast, hast du ja noch 18 Monate übrig. Wenn deinem AG das egal ist, wann du welche Elternzeit nimmst (und er dem zustimmt), dann kannst du auch zuerst die Elternzeit von Kind 2 zuende machen (weils eigentlich gehopst wie gesprungen ist). Will er aber nicht, dann wirds kompliziert: Du darfst (formal) nur bis zu 12 Monate über den dritten Geburtstag hinaus übertragen. Wenn du also die max 3 Jahre pro Kind nehmen wolltest, müsstest du die Elternzeiten der Kinder so mixen, dass die jeweils ersten 2 Jahre Elternzeit vor dem jeweils 3. Geburtstag des Kindes genommen sind. Aber wie gesagt, manchen AG ist das egal, denen kann man vereinfacht schreiben "Ich hab nun zwei Kinder, also will ich auch 6 Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen. Sie sehen mich erst zum 6. Geburtstag meines ersten Kindes wieder." Gruß Sabine

von SumSum076 am 25.02.2012, 09:19



Antwort auf: Warum keine Antwort auf Frage zum Anhängen der Elternzeit von Kind 1 an Kind 2?

Vielen lieben Dank für Eure Antworten. Lg

von sonne3 am 25.02.2012, 21:31



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Arbeitnehmerseitige Kündigung zum Ende der Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit endet in den nächsten Wochen und ich möchte gerne den Job wechseln. Nun bin ich über § 19 BEEG gestoßen und frage mich, wie das "Ende der Elternzeit" definiert ist. Mein Arbeitsvertrag legt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende fest. Meine Elternzeit endet am 5.6. Wenn ich zum Ende de...


Brückenteilzeit durch Elternzeit unterbochen - Erneute Beantragung

Hallo, ich habe eine Frage und komme leider durch googlen nicht weiter. Ich habe von 01.02.22 bis 01.02.24 Brückenteilzeit beantragt. Am 30.09.22 bin ich dann in Elternzeit mit meinem zweiten Kind gegangen. Nun arbeite ich Teilzeit in Elternzeit bis 30.09.24. So, meine Brückenteilzeit ist ja dann nicht mehr gültig nach der Elternzeit, ode...


Elternzeit als Arbeitslose

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe auf Ende Mai auf ärztlichen Rat meine Arbeitsstelle gekündigt. Ich habe bisher nichts Neues gefunden, bin aber schon als arbeitssuchend gemeldet und bewerbe mich fleißig. Ich habe 2 kleine Kinder mit 3 und 5 Jahren und würde gerne einen Teil meiner Elternzeit ab Juni nehmen. Gibt es die Möglichkeit dies bei ...


Beschäftigungsverbot während Teilzeit in Elternzeit

Guten Tag Frau Bader,   ich habe mich bereits versucht zu informieren, finde dieses Thema allerdings sehr komplex, daher richte ich an Sie die Frage:   ich befinde mich im 3. Jahr in Elternzeit und arbeite aber bereits seit über einem Jahr in Teilzeit bei selbigen Arbeitgeber.  Die Elternzeit läuft ab März 2025 aus.    Wenn ich nu...


Elternzeit und Elterngeld - Fragen

Hallo Frau Bader,  Können Sie uns einen Rat geben? 🙏 Hier ist unsere Situation:  1. Ich bin schwanger und mein Geburtstermin wäre der 22. Juli 2024. Ich bin berufstätig und erhalte Mutterschaftsleistungen.  2. Mein Mann hat einen befristeten Vertrag , der am 30. September 2024 endet. Kann er von August bis September in Elternzeit ge...


Elternzeit endet vor Mutterschutz

Sehr geehrte Frau Bäder, Ich habe meinen Sohn am 18.08.2022 geboren und am 17.08.2024 beendet meine Elternzeit. Ich bin wieder im zweiten Zustand und erwarte noch 1 Kind. Mein Mutterschutz fängt am 31.08 an. Also 2 Wochen nach der Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber will die Elternzeit verlängern. 1.Frage ist.: Soll ich das annehmen ...


ückkehr zur Arbeit Vollzeit nach der Elternzeit ohne Betreuungsmöglichkeit, Kündigungsfrist

Hallo zusammen, ich stehe vor einer Herausforderung: Bald endet meine Elternzeit und ich muss wieder vollzeit arbeiten. Leider lehnt mein Arbeitgeber meinen Wunsch nach einer vorübergehenden Teilzeittätigkeit von 30 Stunden am Nachmittag ab. Das Hauptproblem ist dabei nicht das Geld, sondern die Kündigungsfrist von drei Monaten. Ich habe fol...


Minijob während der Elternzeit

Hallo, ich hätte eine Frage bezüglich eines Minijobs während der Elternzeit. Hab nun endlich nach 6 Wochen und tausendmal nachfragen die Antwort erhalten, das ich einen Minijob in einem anderen Unternehmen annehmen darf. Die Elternzeit läuft bei einem privaten Edeka, nun hätte ich vielleicht die Möglichkeit in einem Rewe Getränkemarkt zu arb...


Alten Urlaub in TZ nach Elternzeit nehmen

Hallo, Ich war seit Januar 2023 zunächst im Beschäftigungsverbot, dann in Mutterschutz und bin nun in Elternzeit, welche offiziell bis 08.02.25 andauert. Ab 01.09.24 werde ich Teilzeit in Elternzeit mit 4x6 Stunden pro Woche arbeiten, was auch schon vertraglich bestätigt ist. Nun habe ich laut Personalabteilung 30 Tage Resturlaub, die ich währe...


Kündigung der Elternzeit bei Beschäftigungsverbot

Guten Tag,  ist es möglich, die Elternzeit zu kündigen, wenn man ein Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft hat? Ich weiß, dass dies zum Beginn des regulären Mutterschutzes sechs Wochen vorm ET möglich ist und der Arbeitgeber dies auch nicht ablehnen kann. Wie ist es aber, wenn man vorzeitig ein Beschäftigungsverbot erhält? Viel...