Hallo Frau Bader,
wann muss spätestens der Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt werden?
Wann kann er frühestens gestellt werden?
Ist es möglich, diesen direkt mit dem Antrag auf Elternzeit zu stellen?
Wann muss entschieden werden, ob angenommen oder abgelehnt wird? Innerhalb vier Wochen nach Antragstellung oder innerhalb von vier Wochen vor Beginn der Teilzeitarbeit in Elternzeit.
Vielen Dank vorab.
von
Sternchenbaby2001
am 23.09.2013, 22:17
Antwort auf:
Wann muss der Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt werden?
Hallo,
AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen wegen der Teilzeit im EU einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen.
Dann müssen Sie 7 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen.
Dies ist für bis zu 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich.
Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc.
Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür.
Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen.
Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden.
Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.09.2013