Hallo, mein Kind ist am 11.11.09 geboren, ich habe Elternzeit für 3 Jahre beantragt. So nun erzählen mir meine Bekannten, daß die Elternzeit am 3 Geburtstag des Kindes endet. Doch in meiner damaligen Bescheinigung, Antrag auf Elternzeit, auch unterschrieben von meinem Chef steht, daß es beantragt wurde vom 26.01.10 -26.01.13. Also meine Elternzeit begann 1 Tag nach dem Ende des Mutterschutzes für 3 Jahre. Ist es so rechtens oder wurde da ein Fehler gemacht? Ich müßte es wissen, wegen der anstehenden rechtzeitigen Kündigung meinerseits. Danke
von Ilopop am 21.06.2012, 18:33