Wann Antrag für Elternzeit stellen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wann Antrag für Elternzeit stellen?

Hallo Frau Bader, eine Sache ist mir nicht ganz klar und hierzu bräuchte ich bitte Ihren Rat: Mein errechneter Geburtstermin war der 12.02.18 mein Kind ist jedoch schon am 01.02.18 geboren. Seit heute haben wir erst die Geburtsurkunde vom Standesamt bekommen und ich habe gleich den Antrag auf Elternzeit für meinen Arbeitgeber fertig gemacht ( dem muss ja eine Geburtsurkunde beilegen?) Nun habe ich das mit der 7 Wochen Frist gelesen und bin nun etwas verwirrt, ob nun der 12.02. für die Berechnung zählt,( errechneter Termin) da der Mutterschutz doch für diesen Termin berechnet wird? Oder der tatsächliche Geburtstermin, wobei ich ja dann schon eine Woche zu spät dran wäre um die Elternzeit zu beantragen? Aber ich hatte ja bis heute noch keine Geburtsurkunde, die ich vorlegen konnte!? Auf welchen Termin beziehe ich mich in dem Schreiben an meinem AG wann die Elternzeit beginnt, bzw. der Mutterschutz endet? Und was kann mir passieren, falls die Frist um ein paar Tage verstrichen ist? Danke für Ihren Rat!

von Niszert am 13.02.2018, 20:59



Antwort auf: Wann Antrag für Elternzeit stellen?

Hallo, Die EZ beginnt mit der Geburt, man muss den Antrag aber 7 Wo. vor dem Ende des Mutterschutzes stellen. Ich würde auch die Geburtsurkunde beilegen, wenn sie da ist - ansonsten in Kopie nachreichen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.02.2018



Antwort auf: Wann Antrag für Elternzeit stellen?

Alles gut, 1.) musst Du keine Geburtsurkunde beilegen, es sei denn, Du musst Deinem AG nachweisen dass Du tatsächlich ein Kind hast ;-) 2.) 7 Wochen vor Ende der Muschu-Frist reicht, geht sich also noch aus, da Du ja noch gut 7 Wochen MuSchu vor Dir hast bevor die EZ so wirklich beginnt. 3.) Übrigens ist es kein Antrag, sondern "nur" eine Mitteilung dass man EZ nimmt :-) Alles Gute zum neuen Erdenbürger! Gruß D

von desireekk am 14.02.2018, 14:57



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