Hallo Frau Bader, eine Sache ist mir nicht ganz klar und hierzu bräuchte ich bitte Ihren Rat: Mein errechneter Geburtstermin war der 12.02.18 mein Kind ist jedoch schon am 01.02.18 geboren. Seit heute haben wir erst die Geburtsurkunde vom Standesamt bekommen und ich habe gleich den Antrag auf Elternzeit für meinen Arbeitgeber fertig gemacht ( dem muss ja eine Geburtsurkunde beilegen?) Nun habe ich das mit der 7 Wochen Frist gelesen und bin nun etwas verwirrt, ob nun der 12.02. für die Berechnung zählt,( errechneter Termin) da der Mutterschutz doch für diesen Termin berechnet wird? Oder der tatsächliche Geburtstermin, wobei ich ja dann schon eine Woche zu spät dran wäre um die Elternzeit zu beantragen? Aber ich hatte ja bis heute noch keine Geburtsurkunde, die ich vorlegen konnte!? Auf welchen Termin beziehe ich mich in dem Schreiben an meinem AG wann die Elternzeit beginnt, bzw. der Mutterschutz endet? Und was kann mir passieren, falls die Frist um ein paar Tage verstrichen ist? Danke für Ihren Rat!
von Niszert am 13.02.2018, 20:59