Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis 40h/Woche. Ich habe nun (13.SSW) ein individuelles Beschäftigungsverbot, dass die tägliche Arbeitszeit auf 6h reduziert (also 30h/Woche). Meine Frage bezieht sich auf den Berechnungszeitraum, der ja soweit ich das verstehe 3 Monate vor Eintritt er Schwangerschaft ist. Bei mir liegt folgende besondere Situation vor. Ich bin seit der November 2013 schwanger. Von April 2013 bis Oktober 2013 habe ich auf meinen Wunsch hin 80% gearbeitet (das war eine einseitige Ergänzung zu meinem unbefristeten Vollzeitarbeitsvertrag). D.h. meine Lohnentgeldfortzahlung würde sich dann auf die Monate August 2013 und September 2013 und Oktober 2013 beziehen? Obwohl sonst mein Durchschnittsgehalt dem der Vollzeitbeschäftigung entspricht (und das auch im Nov 2013, Dez 2013 und Januar 2014)? D.h. ich müsste dann trotz Vollzeitvertrag auch „Einbußen beim Mutterschutzgeld und beim Elterngeld in Kauf nehmen? Vielen Dank für Ihre Antwort – Sie helfen mit damit sehr sehr weiter!
von nitsrek-k am 16.01.2014, 17:07