Sehr geehrte Frau Bader,
unser Sohnemann wird - aller Voraussicht nach - am 18. Juni 2014 zur Welt kommen. Ich habe bei meinem Arbeitgeber zwei Monate Elternzeit ab Geburt unseres Kindes beantragt. Diese zwei Monate werden in einem Zeitraum von jeweils einem Monat auf den ersten und den zwölften Monat verteilt.
Wenn ich nun ab August 2014 eine neue Stelle antreten würde, kann ich dann den Vaterschaftsurlaub, auf Grund eines Jobwechsels, vorzeitig beenden, so dass ich nur einen Monat Elternzeit nehme?
Wäre dies ebenso möglich, wenn ich plane zwei Monate VU am Stück - anstelle der Aufteilung - zu nehmen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten.
Mit freundlichem Gruß
P. Sander
von
papa_82
am 05.05.2014, 12:05
Antwort auf:
Vorzeitiger Abbruch Vaterschaftsurlaub bei Jobwechsel?
Hallo,
mit dem Vertrag endet auch die EZ-Vereinbarung. Sie müssen dann beim neuen Ag neu EZ beantragen. Wenn Sie weniger als 2 Mo. nehmen, haben Sie keinen Anspruch auf EG
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.05.2014
Antwort auf:
Vorzeitiger Abbruch Vaterschaftsurlaub bei Jobwechsel?
Wenn du nach dem ersten Monat Elternzeit deinen Job beendest, ist auch die Vereinbarung über den zweiten Monat hinfällig.
Nimmst du allerdings beim neuen AG keinen weiteren Monat Elternzeit (auch möglich mit Teilzeit in Elternzeit max 30 Std/Woche), dann musst du das Elterngeld für Monat 1 zurückzahlen.
Nimmst du beide Monate zusammen, gilt eigentlich das gleiche. Du müsstest aber bei deinem neuen AG mit Elternzeit (oder Teilzeit in Elternzeit) anfangen, sonst hast du wieder nicht die Mindestzeit fürs Elterngeld.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 05.05.2014, 13:35
Antwort auf:
Vorzeitiger Abbruch Vaterschaftsurlaub bei Jobwechsel?
Danke für Deine Antwort.
Wenn ich aber bei meinem neuen Arbeitgeber den restlichen Vaterschaftsurlaub von einem Monat am Ende der 12 Monate erst gar nicht antreten möchte, kann ich dies dann beim Amt einreichen, so dass erst gar keine Zahlung des zweiten Monates erfolgt?
Viele Grüße
P. Sander
von
papa_82
am 05.05.2014, 13:44
Antwort auf:
Vorzeitiger Abbruch Vaterschaftsurlaub bei Jobwechsel?
Hallo,
gehts Dir eigentlich um die Elternzeit oder um das Elterngeld.
Elternzeit kannst Du auch nur einen Monat nehmen.
Wenn Du Elterngeld beziehen möchtest, musst Du mindestens 2 Monate beantragen. Wenn Du einen Monat Elterngeld bezogen hast, und den 2. Monat nicht mehr möchtest, musst Du das Geld wieder zurückzahlen.
Luvi
von
luvi
am 05.05.2014, 14:21
Antwort auf:
Vorzeitiger Abbruch Vaterschaftsurlaub bei Jobwechsel?
Ne, es geht nicht um die Auszahlung des 2. Monats...
Nimmst du keinen zweiten Monat Elternzeit/Elterngeld innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes, musst du den 1. Monat zurückzahlen (der zweite wird dann eh nicht ausgezahlt).
Wie wäre es mit der Option, erst Anfang September den neuen Job anzufangen und die Elternzeiten in den LM 1 und 2 zu nehmen - während der Kündigungszeit.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 05.05.2014, 15:16