Vorzeitige Beendigung der Elternzeit aufgrund erneuter Schwangerschaft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Vorzeitige Beendigung der Elternzeit aufgrund erneuter Schwangerschaft

Guten Abend Frau Bader, ich befinde mich aktuell noch in Elternzeit bis zum 31.07.18. Jetzt bin ich aktuell erneut schwanger, der Geburtstermin ist Anfang Dezember. Ich möchte nun meine jetzige Elternzeit verkürzen und so schnell aiewie möglich wieder Vollzeit arbeiten (wie vor der Elternzeit) um auch ein Einkommen zur Berechnung der neuen Elternzeit bzw Elterngeld zu haben. Ich arbeite im öffentlichen Dienst. Darf mein Arbeitgeber meine Rückkehr ablehnen wenn ich erzähle das ich erneut schwanger bin? Eigentlich müsste es doch mein Recht sein auch schwanger wieder arbeiten gehen zu dürfen oder? Den Antrag habe ich Anfang April gestellt mit der Bitte zum 01.05.18 wieder beginnen zu können. Einen Resturlaub bis zum 24.05.18 habe ich noch genommen um meinem Arbeitgeber etwas mehr Zeit zu verschaffen. Über eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar, da ich nicht weiß ob es einen Nachteil für mich hat wenn ich jetzt schon die erneute Schwangerschaft bekannt gebe. Viele Grüße Anja R.

von Elly!.! am 16.04.2018, 20:46



Antwort auf: Vorzeitige Beendigung der Elternzeit aufgrund erneuter Schwangerschaft

Hallo, nach Ihrer Schilderung besteht kein Anspruch auf vorzeitige Beendigung. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.04.2018



Antwort auf: Vorzeitige Beendigung der Elternzeit aufgrund erneuter Schwangerschaft

Egal ob schwanger oder nicht, einen Rechtsanspruch auf vorzeitige Beendigung der Elternzeit hast du nicht. Der Arbeitgeber kann deinem Antrag zustimmen oder ihn eben ablehnen.

von chrissicat am 16.04.2018, 20:49



Antwort auf: Vorzeitige Beendigung der Elternzeit aufgrund erneuter Schwangerschaft

du kannst deine elternzeit nur auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beenden, um das volle mutterschaftsgeld zu erhalten. eine vorzeitige beendigung für andre fälle ist nicht möglich. nur als härtefallregelung. wenn deine elternzeit vor beginn des neuen mutterschutzes endet, arbeitest du bis zu diesem halt vollzeit wenn du eine kinderbetreuung hast und erhälst auch dann das volle mutterschaftsgeld. anders ist es nicht möglich

von mellomania am 16.04.2018, 21:27



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