Vorteile durch Teilzeit in Elternzeit bei neuem Arbeitgeber?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Vorteile durch Teilzeit in Elternzeit bei neuem Arbeitgeber?

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich noch bis zum 21.03.2020 in Elternzeit bei meinem alten Arbeitgeber und werde zum September 2019 bei einem neuen Arbeitgeber mit 15h in Teilzeit beginnen. Wir sind in der Elternzeit umgezogen und wohnen nun 300km von meiner alten Arbeitsstelle entfernt, so dass eine Rückkehr zum alten Arbeitgeber ausgeschlossen ist. Der alte Arbeitgeber würde einer Beschäftigung in Teilzeit in Elternzeit beim neuen Arbeitgeber zustimmen. Nun zu meiner Frage: Habe ich irgendwelche Vor- oder Nachteile im Falle einer Beschäftigung in Teilzeit in Elternzeit beim neuen Arbeitgeber? Oder sollte ich beim alten Arbeitgeber lieber gleich kündigen? Herzlichen Dank für Ihre Antwort schon im Voraus!

von Puky17 am 03.04.2019, 21:31



Antwort auf: Vorteile durch Teilzeit in Elternzeit bei neuem Arbeitgeber?

Hallo, der Kündigungsschutz wird hier keine Rolle spielen, da sie aber diesen Arbeitgeber sowieso nicht mehr arbeiten wollen. Einzigen Vorteil sehe ich darin, dass, wenn Sie noch einmal schwanger werden, Sie das volle Mutterschaftsgeld erhalten können. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.04.2019



Antwort auf: Vorteile durch Teilzeit in Elternzeit bei neuem Arbeitgeber?

du musst vor vertragsunterzeichnung das schriftliche ok des AG einholen. nur damit du abgesichert bist. ich würde erst nach der probezeit kündigen, wenn du weißt, dass der neue job gut ist. denn wenn der nix is und du gekündigt hast, stehst du ohne alles da. so habe ich es gemacht.

von mellomania am 03.04.2019, 23:01



Antwort auf: Vorteile durch Teilzeit in Elternzeit bei neuem Arbeitgeber?

Hallo, Ein weiterer Vorteil von Teilzeit in Elternzeit ist, dass du, falls du in der Elternzeit erneut schwanger werden solltest, die Elternzeit zum Mutterschutzbeginn beenden. So erhältst du im Mutterschutz den Lohn in Höhe deines Vollzeit Gehaltes. LG luvi

von luvi am 04.04.2019, 06:13



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