Hallo zusammen,
Habe mal eine Frage,
Ich weiß nicht ob sie mir jemand beantworten kann.
Zu mir: Geschieden und 2 Kinder von 2 Vätern. Ein Vater wohnt ganz in der Nähe und der andere 20 min mit dem Auto entfernt. Der Vater hier hat ein Auto der andre nicht und auch keinen Führerschein.
Ich bin etwas hin und her gerissen und stehe nun vor der Frage was soll ich tun oder was wäre besse?
Mein großer ist 9 Jahre und würde nächstes Jahr auf eine andere Schule wechseln und mein kleiner ist gerade 1 Jahr. Der große geht jedes 2 Wochenende zu seinem Vater und der kleine mit den Vater bin ich zusammen aber wohnen nicht zusammen und das ist der Punkt.
Würde gerne mit ihm und meinen Kindern zusammen ziehen wollen. Jetzt ist nur die Frage ob es so einfach geht? Habe mich für den großen schon schlau gemacht wegen Schule usw. Und da ist ja 20 min mit dem Auto ist würde sich ja nicht ganz soviel ändern. Mein großer würde auch gerne bei mir wohnen bleiben.
Möchte meinem Exmann da nicht zu nahe treten oder das es so aussehen soll das ich ihm sein Kind nehmen will oder so aber man kann mit meinem ex nicht über sowas reden weil er dann immer laut wird und mir droht .Hab Angst da jetzt was falsches zutun.
Aber habe nunmal auch ein Andres Kind bzw Familie mit der ich glücklich bin.
Wäre um jede Antwort dankbar.
von
JaRing
am 08.04.2018, 23:27
Antwort auf:
Vom KV wegziehen
Hallo,
so genau verstehe ich nicht, wie weit Sie von dem Vater, mit dem Sie nicht zusammen wohnen, weg ziehen wollen.
Ich war kürzlich auf einem Seminar. Auch bei gem. elterl. Sorge sagt die Rechtssprechung, bis zu 50 - 100 km (je nach Fahrtstrecke) ist ok.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.04.2018
Antwort auf:
Vom KV wegziehen
Noch dazu kommt ja dann wegen neuer Schule und auch für den kleinen nen Kita Platz Anmeldungen. Nur dann wo? Habe geguckt es sind genau 13 km entfernt zum anderen KV.
von
JaRing
am 08.04.2018, 23:45
Antwort auf:
Vom KV wegziehen
Dein Ex Partner kann dir nicht vorschreiben, wie du dein Leben gestaltest.
Wenn du mit jemanden zusammen ziehen möchtest, dann zu es ohne viel Reß darum zu machen.
Du schaffst dadurch ja keine riesige Entfernung, die den Kontakt hindert.
von
Surematu
am 09.04.2018, 07:12
Antwort auf:
Vom KV wegziehen
Wenn ja, dann darf das Kind nicht ohne seine Zustimmung umziehen.
Bei 13km wäre es doch aber angebrachter dass Dein Freund zu Euch zieht.
Der Junge behält seine gewohnte Umgebung und KV 1 muss nicht gefragt werden.
von
Sternenschnuppe
am 09.04.2018, 08:57
Antwort auf:
Vom KV wegziehen
Grundsätzlich müsste der Vater des Kindes dem Umzug zustimmen.
Allerdings sind 13 km nun keine riesige Entfernung, die den Kontakt behindern würde. Zudem hat er ja wohl ein Auto und könnte daher die Entfernung sehr gut innerhalb kurzer Zeit bewältigen.
Nichts desto trotz bleibt eben, das er eigentlich zustimmen müsste.
Ich würde an deiner Stelle mal mit dem Jugendamt sprechen und nachfragen, wie die das bzgl. der eher geringen Entfernung sehen.
@surematu: er kann nicht über ihr Leben bestimmen - aber sehr wohl darüber, wo das gemeinsame Kind wohnt. Das mag nicht immer toll sein, dient aber grundsätzlich dem Kindeswohl. Der der Sohn hat eben ein Recht auf beide Eltern, beide Eltern haben ein Recht auf Umgang mit ihrem Kind und kein Elternteil darf dem anderen oder dem Kind dieses Recht erschweren oder unmöglich machen.
von
cube
am 09.04.2018, 09:16
Antwort auf:
Vom KV wegziehen
Es wären genau 14 km die ich von dem KV wegziehen würde.
Ich weiß einfach nicht so richtig wie ich mich verhalten soll oder es so einfach ohne Zustimmung geht.
Denn der andere KV möchte sein Kind ja auch immer bei sich haben und wir sind ja auch zusammen. Zumal der KV ja auch Rechte hat.
Kann ja nicht sein das beide Väter sagen ein Kind hier und ein Kind da. Wohnen nunmal beide andres.
Denke das ich für 14 Km keine Zustimmung brauche. Bleibt ja alles sonst wie es ist.
von
JaRing
am 09.04.2018, 11:17
Antwort auf:
Vom KV wegziehen
Nein mein Freund kann nicht herziehen weil er eine Pflegebedürftig Mutter hat wo er jeden Tag hin muss. Und er keine Früherschein hat und leider auch das Geld nicht dazu hat. Die Überlegung war ja erst da aber kann nicht umgesetzt werden.
von
JaRing
am 09.04.2018, 11:25
Antwort auf:
Vom KV wegziehen
Im Streitfall kann es dann passieren, dass das Kind beim Vater bleibt, wenn er es aufnehmen kann und ein Richter das entscheidet.
Gewohnte Umgebung und Nähe zum Vater sind für ein Kind wichtiger, als dass Dein erwachsener Freund in der direkten Nähe seiner Mutter wohnt.
So kann ein Richter argumentieren.
von
Sternenschnuppe
am 10.04.2018, 07:42
Antwort auf:
Vom KV wegziehen
Das andere Kind hat aber auch das Recht in der Nähe des Vaters zu bleiben. Und der andere kann sein Kind nicht aufnehmen weil er Viel arbeitet und das im schichtdienst und auch am Wochenende.
Und ein Richter würde glaube ich nicht beide Kinder zu ihren Vätern überlassen wo ich ja auch mit einem Vater zusammen bin und auch für alles gesorgt habe damit es für alle und auch für die kinder am besten ist. Es geht hier um 14 Km und mein Sohn ist 9 Jahre alt und würde niemals den Kontakt unterbinden wollen.
von
JaRing
am 10.04.2018, 08:00
Antwort auf:
Vom KV wegziehen
Wieso fragst Du eigentlich, wenn Du es eh meinst besser zu wissen?
Das andere Kind bekamst Du im Wissen um die Entfernung!
Dass ein (fremder) Erwachsener seine Mama pflegt ist für das Kindeswohl des ersten Kindes uninterressant.
Ziehst Du um ohne Zustimmung, und zieht Vater 1 vor Gericht, dann kann er fix Bedingungen schaffen, damit das Kins problemlos bei ihm lebt und Freunde, Umgebung, Vereine etc. für das Kind erhalten bleiben.
von
Sternenschnuppe
am 10.04.2018, 08:26
Antwort auf:
Vom KV wegziehen
Wieso fremd? Es ist keiner fremd. Und die Frau Bader hat auch ganz klar geschrieben 50-100 km ist ok.
von
JaRing
am 10.04.2018, 08:47
Antwort auf:
Vom KV wegziehen
ich würde immer umsichtig argumentieren und aufzeigen, dass du weiter den gleichen umgang ermöglichen wirst und diesen vollumfänglich unterstützt.
lass die argumentation mit kind2 komplett raus, dann klappt das schon mit den 13 km.
Mitglied inaktiv - 10.04.2018, 10:09