Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Darf die Ex mit dem Kind einfach wegziehen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Darf die Ex mit dem Kind einfach wegziehen?

biancased

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Hallo, die Freundin meines Bruders hat sich von ihm getrennt. Sie haben ein gemeinsames Kind - 3 Jahre. Ohne es zu wissen hat seine jetzige Ex eine Wohnung gemietet und eine neue Kita ausgesucht und ihn dann vor vollendete Tatsachen gestellt. Da er Angst hatte, das Kind zu verlieren, hat er den Kita-Vertrag unterschrieben und alles mehr oder weniger nach ihren Wünschen erfüllt. Sie haben gemeinsames Sorgerecht und er sieht, bzw hat die Kleine 2 x in der Woche. Das Jugendamt hat ihm den Rücken gestärkt, was ihr nicht gefiel. Sie wollte nur noch ein 14 tägiges Besuchsrecht erwirken. Das hat sie also nicht geschafft. Nun sagt sie, dass die Kleine gar nicht weiß, wo sie ist, wenn sie aufwacht. Komisch, weder bei meinem Bruder, noch bei den Großeltern väterlichenseits, hat sie das Problem. Angeblich nur bei ihr...... Da sie so nicht weiterkommt, hat sie ihm nun eröffnet, dass sie im Mai wieder umzieht. 130 km weit weg. Wohnung und Kita sind wieder ohne sein Wissen geregelt worden. Jetzt soll die Kleine wieder umziehen, noch weiter vom Vater und Großeltern weg. Wieder alles neu, Kitawechsel......usw. Darf sie das einfach so machen? Mein Bruder ist verzweifelt, da er so die Kleine maximal noch 1x pro Woche sieht. Es besteht eine sehr intensive Bindung zwischen meinem Bruder und seiner Tochter. Das behagt ihr nicht, da ihre Bindung nicht so intensiv ist. Was nicht heißen soll, dass sie sie nicht liebt. Das tut sie auf jeden Fall. Wenn sie einfach so gehen darf, wie sieht es denn mit den Übergaben aus. Muss mein Bruder immer hinfahren oder muss sie auch herkommen und die Kleine bringen. Das wird ja richtig teuer bei den Benzinkosten. Ich hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können, damit ich meinem Bruder Raten kann. MfG Biancased


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ist höchst problematisch. also: Zunächst einmal ist wichtig, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Auch wenn die gemeinsame Sorge nach einer Trennung beibehalten wird, ist es bei den Familiengerichten häufig üblich, einem Elternteil (meist dem Vater) auf Antrag des anderen (meist der Mutter) das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen. Dies erfolgt mit der Begründung dies würde dem Kindeswohl am besten entsprechen (§1671 BGB). Der Elternteil mit dem alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht kann anschließend völlig legal den Wohnort wechseln, unabhängig von der Entfernung und der Beziehung des Kindes zum Elternteil, der kein Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Das Wohl und der Wille des Kindes spielt dabei in der Regel keine Rolle. So. Und jetzt ein Urteil dazu: Kein Umzug ohne Einwilligung des Vaters Einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden zufolge darf eine geschiedene Mutter mit dem Kind nicht einfach in eine andere Stadt umziehen, wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben. Sie muss einen Umzug, auch wenn das Kind bei ihr lebt und sie daher das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausübt, mit dem Vater abstimmen. Dies gilt erst recht, wenn der Umzug mit einem Schulwechsel verbunden ist. In einem solchen Fall kann die Bindung des Kindes an sein soziales Umfeld sogar rechtfertigen, dem Vater das Aufenthaltsrecht zu übertragen. OLG Dresden, 10 UF 433/02 Schauen Sie dazu auch mal bei: www.vaeternotruf.de/aufenthaltsbestimmungsrecht.htm http://www.vaeternotruf.de/wohnortwechsel.htm http://www.vatersein.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread&tid=926 Dabei ist ein ganz interessanter Satz: In der Praxis ist es häufig so, dass Mütter, auch dann wenn das gemeinsame Sorgerecht besteht, unter Mitnahme des Kindes in weit entfernte Ortschaften ziehen, ohne den Vater um Zustimmung zu bitten. Ist die Mutter erst einmal weggezogen, drücken die zuständigen Gerichte in der Regel beide Augen zu. Das hat natürlich nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun, im Gegenteil, sondern mit der auch bei den Familienrichtern noch immer vorherrschenden Mütterideologie und einer gewissen Portion Bequemlichkeit. Der Richter ist schlicht froh, wenn er durch den Umzug der Mutter nicht mehr zuständig ist, soll sich doch der Richter am neuen Wohnort mit den Eltern rumärgern. Heißt also: Er muss gerichtlich tätig werden, BEVOR sie umgezogen ist. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Nein, das darf sie NICHT. Dein Bruder soll SOFORT bei Gericht einen Eilantrag auf Unterlassung stellen. SOFORT zum Anwalt damit - Gericht und Anwalt NOCH HEUTE!!!! LG Sabine


Sternenschnuppe

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Schliesse mich an. Hat er gemeinsames Sorgerecht ? Wenn nein, auch SOFORT mit beantragen. Und bei der neuen Gemeinde würd ich anrufen und mitteilen, dass ich einer Abmeldung meines Kindes NICHT zustimme. Bei der Gemeinde wo sie hinzieht mitteilen, dass er einer Anmeldung seines Kindes NICHT zustimmt. Und sofort das Jugendamt ins Boot holen.


biancased

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Die Rechtsanwältin meines Bruders rät von all diesen Ratschlägen dringend ab. Sie warnt davor, dass sich so die Fronten verhärten würden und so alles noch schwieriger würde. Es kann doch nicht sein, dass er sie einfach ziehen lassen soll. Er hatte sie bisher auch unter der Woche und alle vierzehn Tage von do-So. Soll sie dann immer in der Kita fehlen Freitags? Da gibt es doch bestimmt Einwände der Mutter. Ich finde das so furchtbar, dass mein Bruder so wenige Möglichkeiten hat. LG biancased


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