Frage: Verzicht auf Unterhalt

Hallo, musste bei meiner Scheidung auf Unterhalt und Versorgungsausgleich verzichten. Im nachhinein hat mein Mann mich nun um viel Geld erleichtert. Habe ich nun keine Möglichkeit mehr doch noch an Unterhalt zu kommen um die Schulden die er mir hinterlassen hat zu bezahlen? Habe eine 5jährige Tochter und werde im September arbeitslos, leider habe ich aber auch 'zuviel' um Sozialhilfe zu bekommen. Kennt von euch jemand so einen Fall, indem man solch eine Vereinbarung im nachhinein angefochten hat? Vielen lieben Dank für eure Hilfe. Cleoline

Mitglied inaktiv - 19.05.2005, 20:40



Antwort auf: Verzicht auf Unterhalt

Hallo, Auf den KindesUnterhalt kannman gar nicht verzichten. Bzgl. des Ehegatten kommt es auf verschiedene Umstände an-Sie sollten das im Einzelfall auf jde Fall von einem Fachanwalt für Familienrecht überprüfen lassen (es kann sittenwidrig sein). Lesen Sie mal bei: http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile/pressemitteilungen/zivilrecht/bverfg/1152 Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.05.2005



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