Vertragsverlängerung während Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Vertragsverlängerung während Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, eine Frage hätte ich noch bzgl. meines befristeten Arbeitsvertrages. Also ich habe einen Vertrag befristet bis 31.12.2018. Ich bin nun schwanger und Entbindung ist im Juli 2018, danach dann Mutterschutz und danach bin ich ca. für 1 1/2 Jahre in EZ, d. h. wenn mein Vertrag ausläuft werde ich in EZ sein. Es gibt noch 3 Kolleginnen, die nach mir eingestellt wurden, die ebenfalls befristete Verträge haben. Wenn nun mein Vertrag dann nicht verlängert wird, aber bei den Kolleginnen verlängert wird - gibt es dadurch dann einen Anspruch, dass auch mein Vertrag verlängert werden muss (Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz oder Ähnliches?) Oder darf mein AG bei den Kolleginnen den Vertrag verlängern und meinen auslaufen lassen? Ich arbeite im öffentlichen Dienst, falls das bei dieser Frage noch eine Rolle spielt? Herzlichen Dank.

von juliane-marie am 14.12.2017, 11:01



Antwort auf: Vertragsverlängerung während Elternzeit

Hallo, nur wenn Sie beweisen können, dass der Vertrag wegen der SchwS nicht verlängert wird. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.12.2017



Antwort auf: Vertragsverlängerung während Elternzeit

Nein, das hat nichts miteinander zu tun. Er läuft aus und das habt ihr vorher so festeglegt. Dir steht aber natürlich frei nach dem Mutterschutz gleich wieder zumindest Teilzeit zu arbeiten, um dem AG zu zeigen dass es sich lohnt ihn zu verlängern.

von Sternenschnuppe am 14.12.2017, 16:21



Antwort auf: Vertragsverlängerung während Elternzeit

Jein, wenn der Vertrag nur deshalb nicht verlängert wird weil Du schwanger bist bzw dann in EZ, dann ist das nicht rechtens. Müsstest du aber eben nachweisen das das der Grund ist. Was schwer sein dürfte. Davon ab, fraglich wie dann das weitere berufliche Zusammenarbeiten ist wenn man dann gegenüber dem AG Recht bekommt - nützt also nicht wirklich was im Recht zu sein.

Mitglied inaktiv - 14.12.2017, 17:23



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