Frage:
Vertrag nach Elternzeit
Guten Morgen, vor meiner Elternzeit habe ich Vollzeit gearbeitet nach meiner Elternzeit möchte ich nur noch halbe Tage arbeiten, das heißt es wird ja erst einmal ein neuer Vertrag ausgehandelt. (In meiner Firma sind mehr als 15 Leute beschäftigt. Ich weiß nicht ob es was zur Sache beiträgt.) Was passiert, wenn man mir sagt ich kann gerne halbtags arbeiten, muss meine Kollegin, aber bei Krankheit und Urlaub in Vollzeit vertreten - dies ist nicht umsetzbar für mich. Muss man mir dann trotzdem eine Stelle, gerne auch in einer anderen Abteilung anbieten, aber eben nur rein halbtags denn nachmittags kann ich grundsätzlich nie? Und was passiert, wenn es immer heißt: du kannst gerne auch nur vormittags kommen, aber wenn Not am Mann ist oder jemand im Urlaub ist dann musst du auch nachmittags kommen. Mir ist das aber einfach nicht möglich wegen meines Kindes, denn dann wäre ich immer erst um 18 Uhr zu Hause und der Kindergarten geht nur bis 16Uhr. Gibt es dann einen Aufhebungsvertrag und was wenn ich den nicht unterzeichnen will. Gibt es eine Abfindung und wie endet es im schlimmsten Fall? Danke!
von
SabrinaB4
am 07.09.2019, 09:26
Antwort auf:
Vertrag nach Elternzeit
Hallo,
1. Sie haben Anspruch auf TZ, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, nicht aber auf feste Zeiten
2. Sie müssen dem Ag ganz klar sagen, wann es geht und wann nicht
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.09.2019
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Vertrag nach Elternzeit
Dann musst du kündigen und dir einen anderen Job suchen. Musst halt mit deinem AG nun genau festlegen. Einigt ihr euch nicht bleibt wie gesagt nur Kündigung.
von
Felica
am 07.09.2019, 10:47
Antwort auf:
Vertrag nach Elternzeit
Und wenn ich nicht kündigen möchte das heißt ich werde dann praktisch in die Enge getrieben. Dann müssten ja etliche Arbeitnehmer kündigen wenn Arbeitgeber sie vielleicht nicht haben wollen das wäre dann der Trick schlechthin. einfach einen schlechten Vertrag anbieten und dann muss der andere kündigen.
von
SabrinaB4
am 07.09.2019, 11:06
Antwort auf:
Vertrag nach Elternzeit
Genau so sieht es aber aus. Dein AG ist nur verpflichtet dir nach EZ genau das zu bieten was in deinem Vertrag steht. Kannst oder willst du das nicht wieder erfüllen, müsst ihr euch neu einigen. Einigt ihr euch nicht, hast die Wahl zu kündigen oder doch den Vertrag zu erfüllen.
von
Felica
am 07.09.2019, 11:32
Antwort auf:
Vertrag nach Elternzeit
Du stellst einen Antrag auf Teilzeit und teilst darin die dir möglichen Arbeitszeiten mit.
Dein Ag kann dem zustimmen oder eben Dinge, wie von dir beschrieben, mit in den Vertrag aufnehmen wollen.
Das hat nichts mit "in die Enge treiben" zu tun, sondern der AG muss auch betriebswirtschaftlich und organisatorisch denken.
Wenn in deinem Vertrag dann deine Arbeitszeiten festgelegt sind und es keine Klauseln gibt bzgl. zu leistenden Überstunden oder möglichen Abweichungen von der Kernarbeitszeit, musst du auch nicht Nachmittags arbeiten.
Kann er dir einen solchen Vertrag nicht anbieten, wirst du wohl nach einem Job suchen müssen, in dem dir deine Wunscharbeitszeiten zugesichert werden können.
Ich kann dir allerdings ganz grundsätzlich nur raten, dich darum zu kümmern, im Notfall jemanden zu haben, der dein Kind auch mal vom KiGa abholen kann/betreuen kann. Was, wenn du krank bist, einen Arzttermin hast zu dem du dein Kind nicht mitnehmen kannst etc? Dafür sollte man eh Backup haben. Ich hab auch schon im Stau gestanden (Vollsperrung) - ohne NachbarnFreunde/verwandte, die Kind hätten abholen können, hätte ich doof da gestanden.
von
cube
am 07.09.2019, 11:33
Antwort auf:
Vertrag nach Elternzeit
Verstehe und wenn ich dann nicht kündigen würde dann müsste der Arbeitgeber mir doch kündigen sonst bekomme ich doch kein Arbeitslosengeld...
von
SabrinaB4
am 08.09.2019, 00:33
Antwort auf:
Vertrag nach Elternzeit
wenn du nicht kündigst, musst du arbeiten. und zwar so, wie vor der elternzeit. ich hatte das auch. und habe dann die elternzeit verlängert und mir in dieser woanders was gesucht. da war der AG mit einverstanden und dann hatte ich gekündigt.
er wird dich nicht kpndigen, das musst du machen, wenn du nach seinen angeboten nicht arbeiten kannst.
von
mellomania
am 08.09.2019, 08:07
Antwort auf:
Vertrag nach Elternzeit
Warum sollte der AG dir kündigen und gefahr laufen deshalb vor Gericht zu landen? Er hat ja nichts falsch gemacht, er bietet dir an was er muss. Es ist dein Problem wenn du das nicht einhalten kannst.
Davon ab, auch bei Kündigung wegen Arbeitsverweigerung gibt es eine Sperre. Es gibt aber keine wenn man sich rechtzeitig beim Amt meldet und denen erklärt das man sich mit dem AG nicht einigen kann und mangels kinderbetreuung nun was anderes suchen muss.
von
Felica
am 08.09.2019, 08:15
Antwort auf:
Vertrag nach Elternzeit
Erscheinst du nicht zu den Arbeitszeiten, zu denen du kommen müsstest, wirst du vertragsbrüchig. Der AG kann dir dann fristlos kündigen. Das sieht zum Einen nicht gut aus (auch nicht im Arbeitszeugnis), zum Anderen zieht das dann eine Sperre beim ALG nach sich, da die Kündigung selbst verschuldet ist. Also keine gute Idee. Da wäre es besser, mit dem Arbeitsamt vorher zu sprechen, wenn du dich weder mit AG einigen kannst nich einen neuen Job findest - oft genug zieht dann die Eigenkündigung keine Sperre nach sich, wenn du gut begründen kannst, warum du den Vertrag nicht aufrecht erhalten kannst. Hast du noch EZ übrig und kannst diese verlängern, würde ich das tun und in der Zeit woanders arbeiten.
von
cube
am 09.09.2019, 07:42