Hallo! Unsere etwas ungewöhnliche Frage lautet: Wie ist die Rechtslage, wenn man aus persönlichen Gründen die gesetzlich vorgeschriebene Antragsfrist auf Elternzeit nicht einhalten kann und der Arbeitgeber diese Gründe nicht als Ausnahmefall anerkennt? Ganz abgelehnt werden kann der Antrag ja wohl nicht, da man einen Rechtsanspruch hat, aber was ist während der an sich zu beachtenden Antragsfrist? Kann der Arbeitgeber einen zwingen zu arbeiten, auch wenn das Kind dann nicht versorgt wäre. Wenn man wegen dem Kind trotzdem zu Hause bleibt: kann das als Arbeitsverweigerung ausgelegt werden und wenn ja, mit welchen Rechtsfolgen? Wie verhält man sich in einem solchen Fall am besten gegenüber seinem Arbeigeber? Wir freuen uns auf Antwort und bedanken uns herzlich im voraus! Herzliche Grüße
Mitglied inaktiv - 13.10.2002, 19:47