Hallo,
bin momentan in Elternzeit und wir basteln am nächsten Kind :-)
Meine erste Elternzeit endet Anfang nächstes Jahr und wahrscheinlich müsste ich noch einen Monat arbeiten bis das nächste Kind da ist. Es kann sein das mein Arbeitgeber mich für diese Zeit freistellt oder unbezahlten Urlaub gibt. Aber wie ist das dann mit der Krankenversicherung usw.? Kann man sich dann nur für einen Monat selber versichern oder ist man trotzdem versichert?
Mitglied inaktiv - 03.06.2009, 09:43
Antwort auf:
Versicherung
Hallo,
Wenn nach Beendigung des EUs eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Wenn die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft sind, kann man den AG um Verlängerung bitten.
Man muss ansonsten arbeiten im normalen vertraglichen Rahmen gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden. Am besten wäre es, die Sache über regulären Urlaub oder Überstunden zu regeln.
Eine Krankschreibung vom Arzt geht nur, wenn auch tatsächlich ein Grund dafür vorliegt.
Unbezahlter EU oder Arbeitszeitverkürzung ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen.
Ausserdem ist man bei unbezahltem Urlaub nicht mehr krankenversichert.
Da man schwanger ist, kann der Ag nicht einfach kündigen. Bei schlechter Auftragslage muss der Ag, wenn er kündigen will, die Zustimmung von der Aufsichtsbehörde einholen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.06.2009
Antwort auf:
Versicherung
..Das war übrigens vom Standesamt reinkopiert
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.06.2009