Frage:
Versicherung nach der Geburt (arbeitslos und unverheiratet)
Hallo Frau Bader,
kurz bevor ich von meiner Schwangerschaft erfuhr, wurde ich arbeitslos und bekam ALG I. Mein Anspruch ist nun (6 Wochen vor dem errechneten Termin) erloschen, weil meine zuständige Krankenkasse in der Zeit des Mutterschutzes finanziell übernimmt.
Ich hatte versucht mich beim Jobcenter zu melden, um vor allem meine Versicherungssituation nach der Mutterschaft zu klären. Für das Jobcenter lebe ich aufgrund meiner Beziehung in einer eheähnlichen Gemeinschaft, in der mein Partner zuviel verdient. Bisher haben wir uns alle gemeinsame Kosten geteilt, aber das ist dem Jobcenter egal.
Ohne den Bezug irgendwelcher Leistungen ist es mir nicht möglich mich selbst weiterhin zu versichern und mein Partner ist aufgrund eigener Ausgaben nicht in der Lage die Kosten meiner Versicherung zu tragen. Das Baby könnte nach der Geburt über ihn versichert werden, aber was kann ich tun? Wer unterstützt in so einem Fall?
Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.
von
Nerdbeere
am 08.09.2015, 11:12
Antwort auf:
Versicherung nach der Geburt (arbeitslos und unverheiratet)
Hallo,
wenn er familienversichert ist, heiraten.
Das EG splitten, dann hält es zumindest 2 Jahre.
Ansonsten werden Sie die bittere Pille schlucken müssen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.09.2015
Antwort auf:
Versicherung nach der Geburt (arbeitslos und unverheiratet)
Der Kindsvater ist für Dich und das Kind Unterhaltspflichtig, von daher würde sein Einkommen bei der Berechnung des Hartz VI geprüft werden...
LG
Peeka
von
peekaboo
am 08.09.2015, 11:35
Antwort auf:
Versicherung nach der Geburt (arbeitslos und unverheiratet)
Müsst mal schauen ob es finanziell langt, wenn Du Dir die 300€ teilen lässt.
Dann wärst Du zwei Jahre abgesichert was die Krankenkasse betrifft.
Ansonsten ist selbstverständlich Dein Freund auch für Dich zuständig.
Ihr seid nun eine Familie.
Offenbar verdient er ja auch genug wenn ihr keinen Anspruch habt.
Nach den zwei Jahren oder einem Jahr Elterngeld musst Du dann wieder arbeiten gehen.
Oder heiraten und Dich bei ihm kostenlos familienversichern.
Ihr seid ein Paar, ihr bekommt ein Kind, finanziell gibt es kein meins und deins mehr.
Zumindest nicht solange beide von Euch verdienen.
von
Sternenschnuppe
am 08.09.2015, 12:08
Antwort auf:
Versicherung nach der Geburt (arbeitslos und unverheiratet)
Letzter Satz war falsch.
Zumindest solange nur einer von Euch verdient soll das heißen.
von
Sternenschnuppe
am 08.09.2015, 12:08
Antwort auf:
Versicherung nach der Geburt (arbeitslos und unverheiratet)
Danke für eure Antworten.
Natürlich sind wir ein Paar und jetzt auch eine Familie. Es ist ihm aber nicht möglich die Kosten meiner Weiterversicherung zu tragen. Fakt ist, dass es das Jobcenter ja auch nicht interessiert welche laufende Kosten man hat, sondern nur was auf dem Abrechnungszettel steht. Für ihn ist die Situation genauso frustrierend wie für mich.
Das Elterngeld gibt es noch? Ich dachte das wäre für rechtswidrig erklärt worden? Ich hatte die Stadt angeschrieben und man sagte mir Betreuungsgeld / Elterngeld sei dasselbe...nur ein anderer Begriff. Wurde ich dahingehend falsch informiert?
von
Nerdbeere
am 08.09.2015, 12:34
Antwort auf:
Versicherung nach der Geburt (arbeitslos und unverheiratet)
schrieb, auf 2 Jahre splitten lassen, dann hast Du wenigstens Krankenversicherung.
Für die "Schulden" Deines Partners kann die Allgemeinheit nichts und diese werden nur bedingt mit einberechnet.
Elternzeit muss man sich leisten können das ist nunmal so...
LG
Peeka, bei der es kein Elterngeld gab und daher haben wir geheiratet
von
peekaboo
am 08.09.2015, 12:38
Antwort auf:
Versicherung nach der Geburt (arbeitslos und unverheiratet)
Heiraten, er LSK3, erhöht das Nettogehalt ordentlich. Krankenkasse wäre abgesichert.
Wie war denn Euer Plan als Du schwanger wurdest?
P.S. Bei Hochzeit dieses Jahr noch bekommt ihr ordentlich was wieder dann.
Falls es in Frage kommt, aber wäre die Lösung für Krankenkasse und Lohn.
Oder Du gehst sehr sehr zeitig wieder arbeiten.
von
Sternenschnuppe
am 08.09.2015, 13:10
Antwort auf:
Versicherung nach der Geburt (arbeitslos und unverheiratet)
Elterngeld gibt es auf jeden Fall noch, bzw Elterngeld Plus. Nur Betreuungsgeld wurde gekippt.
Und solange Du Elterngeld bekommst, auch dann wenn es unter umständen nur der Mindestsatz ist, bist Du auch krankenversichert. Kind wird IMO in dem Fall das ihr nicht verheiratet seit, auch über die Mutter versichert, da kann ich mich aber irren. Für euch bedeutete das, erst Mutterschaftsgeld, dann Elterngeld - und damit Versicherung.
Nach dem EG hast Du zwei Varianten. Ihr heiratet bis dahin und du gehst, samt Kind, in die Versicherung deines Mannes - kostenlos.
Oder aber, wenn Du dann eine Kinderbetreuung nachweisen kannst, meldest Du dich (wieder) arbeitslos und -suchend beim Amt. je nachdem ob Du dann noch ALG1-Ansprüche hast, kannst du diese dann nutzen und was neues suchen. besteht kein Anspruch auf ALG1 mehr, dann bleibt Hartz4 bzw in dem Falle würde das dann heißen, keines und Du müsstest dich selbst versichern.
Mitglied inaktiv - 08.09.2015, 19:55
Antwort auf:
Versicherung nach der Geburt (arbeitslos und unverheiratet)
Hallo,
Betreuungsgeld und Elterngeld ist NICHT das selbe.
Lies doch einfach mal bei Google ein bißchen, dann wird es klarer.
Weiters:
1.) Du kannst auch direkt nach den 8 Wochen Mutterschutz wieder arbeiten. Das ist immer dann Option Nummer ein, wenn Du Dir mit Elterngeld alleine Dein Leben nicht "leisten" kannst.
2.) Der werdende Vater ist nicht nur dem Kind sondern auch Dir unterhaltsverpflichtet. "Leisten" können ist relativ, ihr beide werdet Euch das Kind irgend wie "leisten" müssen.
Den Unterhalt den er DIR (nicht dem Kind) zahl, kann er von der Steuer absetzen. kann sich rechnen, ich habe dadurch jahrelang einige Tausend EUR an Steuern gespart 8ich habe umgekehrt dem KV der zuhause blieb Unterhalt überwiesen).
Gruss und alles Gute
Désirée
von
desireekk
am 08.09.2015, 23:24
Antwort auf:
Versicherung nach der Geburt (arbeitslos und unverheiratet)
Danke euch.
Ich hatte mich erkundigt und fand es sehr verwirrend, weshalb ich mich bei uns in der Stadt an die zuständige Stelle gewandt habe. Bin gerade etwas enttäuscht, dass man mir dort anscheinend falsche Informationen mitgeteilt hat. Sogar per Mail hat man mir das noch einmal bestätigt - na die werden noch einmal von mir hören. Reichen würde es nicht, aber ich wäre temporär weiterhin versichert. Darum geht es mir.
Natürlich beabsichtige so schnell wie möglich wieder arbeiten zu gehen, aber ich habe meine Beschäftigung kurz vor der Schwangerschaft verloren und kann daher nicht 'auf einen Platz zurück'. Da die Betreuung seitens Familie aber gesichert ist, kann ich mir schnell wieder etwas suchen.
Wenn ich bis dahin wegen dem Elterngeld versichert wäre, nimmt mir das schon einmal eine große Last. Daher noch einmal herzlichen Dank...
von
Nerdbeere
am 10.09.2015, 06:07