Frage: Vermieter/Datenschutz

Hallo Frau Bader! Wir haben uns aufgrund einer inserierten Wohnungsanzeige telefonisch beim Vermieter gemeldet ! Dieser möchte nun von uns beide Personalausweise kopiert haben, sowie die letzten 3 Lohnabrechnungen ! Wir wissen weder genau, wo sich die Wohnung befindet, noch haben wir die Wohnung besichtigt ! Darf der Vermieter schon vorab unsere Daten erfassen, wo wir die Wohnung noch nicht einmal gesehen haben und gar nicht wissen, ob uns diese gefällt ! Finde das nämlich echt blöd so auf diese Art meine/unsere Daten anzugeben !!

Mitglied inaktiv - 26.04.2005, 20:20



Antwort auf: Vermieter/Datenschutz

Tja, was "darf" ein Vermieter? Alles das (außerhalb gesetzlicher Regelungen) was Ihr zulasst! Ob er es "darf" hängt vom Wohnungsmarkt ab... In München kann sich ein Vermieter so ziemlich alles erlauben, in Dresden oder Leipzig oder Berlin wohl weniger... Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 26.04.2005, 21:40



Antwort auf: Vermieter/Datenschutz

Schätze er "darf" das, wers nicht tut kriegt halt seine Wohnung nicht. Von so einem Vermieter wollt ich aber auch keine Wohnung. Gruss, Holli

Mitglied inaktiv - 27.04.2005, 09:09



Antwort auf: Vermieter/Datenschutz

Hallo Silke, wir waren auch seid Januar auf Wohnungssuche und mußten uns eihiges gefallen lassen von den Vermietern. Die wollten auch imer alles wissen, wo man arbeitet, wie lange schon. Und auch einige andere persönliche Dinge. Wenn man dazu keine Angaben machte, bekem man nicht mal ne Absage per Telefon. Aber im Endeffekt bin ich froh, dass wir keine dieser Wohnungen bekommen haben. Bei diesen Vermietern. Wir wohnen in einer kleinen STadt und trotzdem ist der Wohnungsmarkt sehr eng mittlerweile. Gruß, DAni

Mitglied inaktiv - 27.04.2005, 10:01



Antwort auf: Vermieter/Datenschutz

Hallo! Wir vermieten selber eine kleine Wohnung im Haus, und mal aus der Perspektive betrachtet, sieht die Sache ganz anders aus. Da ist der PA die einzige Grundlage, Namen und bisherige Adresse einigermaßen sicher festzustellen, und die Bescheinigung des AGs die einzige Möglichkeit zu überprüfen,ob derjenige die Miete wirklich zahlen kann. Da man als Vermieter so gut wie keine Möglichkeit hat, sich von einem Mieter wieder zu trennen, ist die Auswahl wirklich so ungefähr das einzige - und dann muß man einfach richtig gut aufpassen! Wir haben uns einmal ein "faules Ei" hereingeholt - hatte uns erzählt, er sei Telekommunikationsmanager bei Firma x (die gab's dann gar nicht). Tatsächlich war es ein gezielter Miet-Drückeberger, der die Miete nicht bezahlt hat, ungerechtfertigt minderte, Handwerkern den Zutritt verweigerte, etc. etc. Und als wir uns schlau gemacht haben, wie wir ihn herausbekommen, sind wir aus dem Staunen nicht mehr herausgekommen. Wir hätten insgesamt ca. 3 JAhre gebraucht, in denen er - gute Nerven vorausgesetzt - ohne Miete in der Wohnung gewohnt hätte! Dazu kosten für uns für Gerichtsverfahren und Gerichtsvollzieher in Höhe von ca. 5000 €. Insgesamt wären allein durch die Rechtsdurchsetzung ca. 10.000 € angefallen - und das bei einer Wohnung mit 300 € Miete pro Monat inkl. NK!!! Natürlich hätte er das alles "zurückzahlen" müssen - aber wovon? Letztlich wären wir also auch noch darauf sitzen geblieben. Glücklicherweise ist er dann freiwillig ausgezogen. (in einer Nacht-und-Nebel-Aktion - offiziell wohnt er immer noch dort) - wir hatten Mietverluste in Höhe von einem Jahr (die Kaution deckt ja nur 3 Monate). Seither bitten wir auch um entsprechende Bescheinigungen. Allerdings zeigen wir die Whg erst, und erst bei Vertragsunterzeichnung bitten wir um Mitbringen von PA und Gehaltsbescheinigung (einer), worauf wir vorher aber auch hinweisen. Umgekehrt sind wir aber auch bereit, NK-Abrechnung etc. vorzulegen. Vielleicht beruhigt das die Gemüter etwas. Nicht jeder Vermieter, der um so etwas bittet, ist gleich ein SChwein - genausowenig, wie jeder Mieter gleich eines ist. ABer wer einen anständigen Job hat und nichts zu verbergen hat, wird auch - wenn's angemessen ist - diese Dinge vorlegen können. In diesem Fall würde ich übrigens darauf hinweisen, daß ich im Falle der Vertragsunterzeichnung diese Dinge gerne mitbringe, jetzt aber zunächst mal die whg sehen wollte, ob sie überhaut in Frge kommt. Alles Gute Coco

Mitglied inaktiv - 28.04.2005, 12:44



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