Hallo Frau Bader, ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt. Außerdem existiert eine Zusatzvereinbarung über die Teilzeitarbeit in der Elternzeit (keine Dauer genannt). Ich möchte meine Elternzeit jetzt auf drei Jahre verlängern. Bedeutet das rechtlich auch, dass die Teilzeitvereinbarung weiterläuft? Vielen Dank! Rike
Mitglied inaktiv - 12.08.2008, 18:11