Hallo Frau Bader, meine Elternzeit endet am 31. Januar. Eine Betreuung für meine Tochter habe ich erst ab 01.08., ab März habe ich jedoch eine Betreuungsmöglichkeit in Teilzeit. Nun meine Frage: kann ich jetzt noch einen Antrag stellen dass ich die Elternzeit bis 31.7. verlängern und in dieser Zeit Teilzeit arbeiten möchte? Welche Frist muss ich einhalten? Und gilt dann ab 1.8. wieder die Beschäftigung in Vollzeit? Vielen Dank!
von Kornblume2016 am 23.11.2017, 10:47