Verlängerung der Elternzeit und der Teilzeit in Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Verlängerung der Elternzeit und der Teilzeit in Elternzeit

Liebe Frau Bader, ich stehe derzeit vor folgendem Problem. Meine bisher beantragte 2 Jahre Elternzeit enden am 03.07.2022. Ich arbeite seit Ende des Mutterschutzes Teilzeit in Elternzeit (zunächst 15h/Woche und seit 09/21 25h/Woche). Nun steht die Verlängerung der Elternzeit an und ich würde gerne wissen, ob ich dann die Teilzeit in Elternzeit neu beantragen muss oder die Vereinbarung von 25h/Woche Teilzeit in Elternzeit mit der Verlängerung der Elternzeit Ihre Gültigkeit behielte oder der Arbeitgeber zwar der Verlängerung der Elternzeit zustimmen muss (sofern keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen) aber gleichzeitig die Fortführung der Teilzeit in Elternzeit ablehnen darf. Herzlichen Dank schon einmal für Ihre Mühe! Viele Grüße Lenchen

von lenchen0720 am 12.04.2022, 17:20



Antwort auf: Verlängerung der Elternzeit und der Teilzeit in Elternzeit

Hallo, nein, einfach verlängern, läuft alles weiter. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.04.2022



Antwort auf: Verlängerung der Elternzeit und der Teilzeit in Elternzeit

Was steht denn dazu in dem Vertrag zur Teilzeit während der EZ? Ist da ein Datum angegeben oder steht da, dass der Vertrag gültig ist während der Elternzeit und danach automatisch endet?

von Suomi am 12.04.2022, 18:04



Antwort auf: Verlängerung der Elternzeit und der Teilzeit in Elternzeit

Damit es für ihren AG eindeutig ist würde ich die TZ in EZ bis Tag X verlängern. Damit sollte es deutlich sein, dass sie nicht nur ihre EZ verlängern, sondern weiterhin TZ in EZ arbeiten werden. Einwende darf ihr AG gegenüber der TZ in EZ haben insofern diese betrieblich bedingt und nachweisbar sind. Das nachzuweisen wird für ihren AG schwierig, weil sie seit über einem Jahr in TZ in EZ für ihn tätig sind. Daher würde ich mir darüber keine Gedanken machen und sie dürfen sich über die Verlängerung von TZ in EZ freuen. Schauen Sie nochmal in ihren Vertrag was darin steht. Wenn dieser zum 03.07.2022 datiert ist sollte er bis Tag X verlängert werden. Wenn darin steht, dass er für die Zeit TZ in EZ gilt entfällt das.

von Ani123 am 12.04.2022, 18:55



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