Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger in Elternzeit - Verlängerung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Schwanger in Elternzeit - Verlängerung

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, Sie haben mir gestern eine Frage hier im Forum beantwortet: heißt das, das ich jetzt so kurzfristig keine Elternzeit mehr bekomme? Ich kann auf gar keinen Fall arbeiten, da ich keine Betreuung für meinen Sohn habe. Bedeutet das zwangsläufig Kündigung wenn ich mich nicht krank schreiben lasse??? Vielen Dank nochmals. C. Jäckel


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, haben Sie da unter einem anderen Namen gefragt? Ich weiß jetzt gar nicht, worum es geht. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo ! Elternzeit kann man mit einer Frist von 8 wochen beantragen -die Zeit ist bei Dir ja nun zu knapp ! Im Grunde genommen kannst Du nur darauf hoffen daß Dein Chef Dir entgegenkommt und Dir die Elternzeit trotzdem gewährt oder Dich krank schreiben zu lassen ! LG Jessy


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