Sehr geehrte Frau Bader,
meine Tochter wurde Mitte März 2017 geboren und mein AG hat mir die Elternzeit bis Mitte Juno 2018 bestätigt! Da wir aber erst zum 01.08.18 einen Platz bei der Tagesmutter bekommen haben, habe ich um Verlängerung bis 31.08.18 gebeten und bestätigt bekommen. Mein Berufseintritt in TZ beginnt somit am 01.09.18. Jetzt funktioniert aber rein gar nix bei der Tagesmutter, sie hat sich total übernommen mit 4 Kindern und das Schlafen welches seit dieser Woche "trainiert" wurde klappt nicht. Ich sehe keinen anderen Ausweg als meine Elternzeit erneut zu verlängern. Nun meine Frage, muss mein AG mir die erneute Verlängerung wg. Komplikationen in der Eingewöhnungsphase genehmigen ? Ich bin ab September 10 Jahre dort sofern mir die Elternzeit mit angerechnet wird und ich bin alleinerziehend ! Oder kann er mir dies verweigern und auf den bestehenden Vertrag/Nachtrag zu meinem Vertrag pochen ? Ich würde tatsächlich 4-6 Wochen nochmal beantragen wollen.
Vielen Dank vorab für Ihre Rückmeldung.
Beste Grüße
H.K.
von
Muckelmaus1503
am 25.08.2018, 14:07
Antwort auf:
Verlängerung d. Elternzeit wg. Kita-Eingewöhnung möglich, trotz Arbeitsvertrag ?
Hallo,
nein, muss er nicht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.08.2018
Antwort auf:
Verlängerung d. Elternzeit wg. Kita-Eingewöhnung möglich, trotz Arbeitsvertrag ?
Warum verlängert du deine Elternzeit nicht auf 2 Jahre?
In dieser Zeit darfst du bis zu 30 Stunden in der Woche arbeiten.
Zudem hättest du die Möglichkeit das 3. Jahr Elternzeit, ohne Zustimmung vom Arbeitgeber, auch noch dranhängen.
Zudem hast du in der Elterzeit Kündigungsschutz.
Oder arbeitest du ab 01.09.2018 wieder Vollzeit?
von
Himbeere2008
am 25.08.2018, 15:20
Antwort auf:
Verlängerung d. Elternzeit wg. Kita-Eingewöhnung möglich, trotz Arbeitsvertrag ?
Nein, muss er nicht. Er hätte auch die erste Verlängerung bereits ablehnen können. Kein Mitsprecherecht hat der AG nur, wenn die EZ für 2 JAhre eingereicht worden wäre - dann darf der AG eine Verlängerung nicht ablehnen. Tatsächlich wäre es daher klüger gewesen, EZ für 2 JAhre einzureichen und TZ in EZ zu arbeiten, da du kann auch währenddessen Kündigungsschutz gehabt hättest. Vielleicht lässt der AG sich nachträglich darauf ein.
von
cube
am 25.08.2018, 19:35